Kann man Privatarztrechnung bei Krankenkasse einreichen und bekommt man dann Teilerstattung?

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Hallo,

in der GKV gilt grds. das Prinzip der Direktabrechnung. Privatrechnungen werden grds. nicht erstattet.

Ausnahmen sind hier aufgelistet.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Meistens ist eine Erstattung aber nur für Behandler möglich, die einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben (Vertragsbehandler).

Manche Krankenkassen haben in ihrer Satzung weitere Ausnahmen geregelt.

Gruß

RHW


RHWWW  09.07.2012, 21:11

Danke für den Stern!

Sicherlich kann man das versuchen. Private Behandlungen werden grundsätzlich zum 3,6 fachen Satz abgerechnet. Die Krankenkassen erstatten grundsätzlich nur den einfachen Satz wenn überhaupt. Aber Vorsicht, viele Ärzte verkaufen die Forderungen um schnell an Geld zu kommen. Bei Streitigkeiten hat man dann gleich 2 Verfahren an der Backe. Man merkt das daran ob man eine Abtretungserklärung unterschreiben soll. Wenn in dieser Abtretungserklärung die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird und der Arzt dazu keine umfangreiche Beratung gemacht hat, hat man evt. Glück. Der Behandlungsvertrag wird dann unter Umständen für Rechtswidrig erklärt und man braucht gar nicht zahlen. (Der Arzt hat sich dann strafbar gemacht, das Arztgeheimnis verletzt)


mig112  07.07.2012, 17:02

Hmm, ich dachte die Sätze lägen bei 1,7 und 2,3 und 3,5 und 5,0 und höher...