Kann man Privatarztrechnung bei Krankenkasse einreichen und bekommt man dann Teilerstattung?
Kann ich als GKV-Versicherte trotzdem einen Privatarzt konsultieren und die Privatrechnung dann einreichen. Bekommt man dann eine Teilerstattung?
2 Antworten
Hallo,
in der GKV gilt grds. das Prinzip der Direktabrechnung. Privatrechnungen werden grds. nicht erstattet.
Ausnahmen sind hier aufgelistet.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
Meistens ist eine Erstattung aber nur für Behandler möglich, die einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben (Vertragsbehandler).
Manche Krankenkassen haben in ihrer Satzung weitere Ausnahmen geregelt.
Gruß
RHW
Sicherlich kann man das versuchen. Private Behandlungen werden grundsätzlich zum 3,6 fachen Satz abgerechnet. Die Krankenkassen erstatten grundsätzlich nur den einfachen Satz wenn überhaupt. Aber Vorsicht, viele Ärzte verkaufen die Forderungen um schnell an Geld zu kommen. Bei Streitigkeiten hat man dann gleich 2 Verfahren an der Backe. Man merkt das daran ob man eine Abtretungserklärung unterschreiben soll. Wenn in dieser Abtretungserklärung die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird und der Arzt dazu keine umfangreiche Beratung gemacht hat, hat man evt. Glück. Der Behandlungsvertrag wird dann unter Umständen für Rechtswidrig erklärt und man braucht gar nicht zahlen. (Der Arzt hat sich dann strafbar gemacht, das Arztgeheimnis verletzt)
Hmm, ich dachte die Sätze lägen bei 1,7 und 2,3 und 3,5 und 5,0 und höher...