Gesetzl. Krankenkasse - Einkommensabfrage - was ist genau gemeint?
Hallo,
eine Frage zur Gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillig gesetzl. versichert): wenn die Krankenkasse wissen will, wie hoch die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind, ist dann der Gewinn gemeint oder die Gesamteinnahmen?
Zweite Frage: es gibt doch einen reduzierten Beitrag für Versicherte mit sehr geringen Einnahmen. Weiß jemand, ob diese nach Prüfung automatisch gewährt werden oder ob und ggf. wie ich diese beantragen kann?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.
2 Antworten
Mit einkommen ist natürlich das Einkommen und nciht die Einnahmen (der Umsatz) gemeint.
Die Krankenkassen haben im Allgemeinen einen Mindestbeitrag, der für Personen, ohne, oder mit nur sehr geringen Einkünften ist.
Wenn man aber bei Dir eine Einkommensanfrage macht, wird man Dir den geringsten Beitrag für Deine Situation gewähren .
Bei der GKV wird das gesamte Einkommen Beitragsflichtig als Brutto. Als bei kap-Einkünften vor Steuern und Abgaben und Werbungskosten. Bei Einkünften aus Selbständigkeit nur der Gewinn vor Steuern. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Stromerzeugung (sind Einkünfte die Immobilien zuzuordnen sind) die Einkünfte als netto Einkommen abzüglich Abschreibungen und sonstiger Kosten (ähnlich Selbstständigkeit)