Ehegattensplitting wenn Ehepartner im Ausland lebt?
Hallo,
ich arbeite als Freiberufler und verdiene ca. 17.000 Euro im Jahr und bin derzeit noch unverheiratet. Ich und mein Freund würden jetzt gerne heiraten und dabei habe ich von dem Splittingverfahren gehört. Allerdings wohnt mein Freund im Ausland. Ich finde online leider nichts darüber, wie es dann mit dem Splittingverfahren ablaufen würde. Zählen seine Einkünfte aus dem Ausland überhaupt? Oder wird mein Einkommen sozusagen "gesplittet" wodurch ich sozusagen gar keine Steuern mehr zahlen müsste?
Ich würde mich über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße
1 Antwort
Solange ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder zumindest beide in Deutschland gemeldet seid, solange wird Euch das Finanzamt auch nach einer Heirat als "getrennt lebend" einstufen. In diesem Fall wird das Einkommen deines Partners nicht berücksichtigt.
Mein Vorschlag wäre, dass er sich hier polizeilich vor der Heirat meldet, dann geht das FA von einem gemeinsamen Haushalt aus. Allerdings wird dann das Einkommen Deines Partners im Rahmen des Progresssionsvorbehaltes berücksichtigt.
Er will sich ja gar nich hier anmelden, er kommt nur zu besuchen alle 6 Monate. wir würden aber in Deutschland heiraten wollen.
Ich habe den beiden aufgezeigt wie wie man versuchen kann in den Genuß des Ehegattensplittings zu kommen.
Daß er dann nicht im Hotel wohnt, ist wohl selbstverständlich.
Bevor er sich hier anmeldet, muss er aber auch hier leben - denn das Finanzamt ist am Melderecht nur am Rande interessiert.