Kann man als Selbständiger trotz Bahncard 100 die Kilometerpauschale ansetzen?
Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Selbständiger, umsatzsteuerpflichtig, EÜR
Für ein Projekt wird über Monate eine weite Strecke mit der Bahn zu einem Kunden gependelt. Der Arbeitsplatz bei diesem Kunden ist nur für dessen Auftrag zu nutzen. Andere Tätigkeiten (eigene Büroarbeit, Aquise usw.) werden vom heimischen Arbeitsplatz aus erledigt.
Es wird eine Bahncard 100 angeschafft (per Einmalzahlung im Jahr 2017 € 4190 incl USt.). In 2017 und 2018 werden jeweils > 15.000 km zum Kunden gependelt.
Sind folgende Varianten oder eine davon zulässig:
(1) In beiden Jahren werden die Entfernungskilometer (max. € 4500) einkommensmindernd (Betriebsausgabe ?) angesetzt. Vorsteuer für die BC100 dürfte dann wohl nicht geltend gemacht werden (richtig?).
(2) In werden 2017 die tatsächlichen Kosten der BC 100 als Betriebsausgabe angesetzt und die Vorsteuer für die BC 100 geltend gemacht. (Die Alternativkosten allein für Einzeltickets in 2017 wären höher als die Kosten der BC 100). In 2018 wird pauschal abgerechnet - d. h. Entfernungskilometer (max. € 4500) geltend gemacht.
2 Antworten
Wenn Du jeweils 15.000 Kilometer pauschal 30Cent für gefahrene Kilometer ansetzen willst, kannst Du bestimmt nachweisen, das Du die 30.000 Kilometer auch gefahren bist (Inspektionsrechnungen, oder andere Belege).
Mit dieser Kilometerleistung sind dann an Hand der Gesamtkilometer diese 15.000 auch noch weniger als 50 %, sonst ist nämlich das Auto Betriebsvermögen udn es sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen und dagegen 1 % des Listenneupreises monatlich als Privatanteil anzusetzen.
Setze Deine tatsächlich entstandenen Kosten an und fertig.
Die beiden von mir aufgeführten Varianten, in einem oder beiden Jahren die Entfernungskilometer pauschal abzurechnen, wären wirtschaftlich für mich günstiger. Ich frage also: Ist daran etwas verboten und wenn ja warum?
Vermutlich verwechselst Du da etwas.
Die Entfernungspauschlae für den Weg zur Arbeit mit 30 Ct. pro Kilometer bekommt man angerechnet, ohne Rücksicht auf das genutzte Verkehrsmittel. Also egal ob man zu Fuß geht, mit dem Bus, oder mit dem eigenen Wagen fährt.
Hier geht es nach Deinem Sachverhalt um eine Dienstfahrt als Unternehmer zu einem Kunden. Da sind die 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Wagen des Priatvermögens eine Vereinfachungsregelung, die durch Fahrtenbuch/Reisekostenabrechnung nachzuweisen ist.
Daher auch mein Hinweis, dass es nach hinten los gehen kann, wenn nämlich diese Fahrten dazu führen, dass der Wagen zu über 50 % betrieblich genutzt wird.
Damit wäre der Wagen notwendiges Betriebsvermögen.
Somit einzulegen. Alle Kosten des Betriebs des Fahrzeugs abzugsfähig, aber für Privatfahrten dann die Privatnutzung zu versteuern.
Die 15000 km werden bereits als einfache Strecke (Entfernungskilometer) erreicht.
Ich schrieb - glaube ich - dass ich jeweils über 15.000 "mit der Bahn" zum Kunden pendele. Inspektionsrechnungen der Bahn habe ich nicht.
Inspektionsrechnungen der Bahn habe ich nicht.
So war das auch nicht gemeint.
Wenn Du die 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer ansetzt, wird das Finanzamt nach Nachweisen fragen, dass Du mit einem Auto diese 30.000 Kilometer auch gefahren bist.
Dafür möchte man dann geeignete Unterlagen sehen, was z. B. die Inspektionsrechnungen des Wagen sein könnten.
Also ich verstehe es so:
Du fährst mit der BahnCard zu deinem Kunden für ein Projekt.
Du setzt die BahnCard als Reisekosten ab und holst die die Ust zurück. Die BahnCard ist eine Betriebsausgabe.
Du kannst nicht die 0,30€/KM nehmen, da du das abrechnest was du wirklich genutzt hast. Die 0,30€ gelten für das Auto und nur für das Auto.
Ob die Alternativkosten geringer sind ist egal, dann hast du einfach nicht effizient gearbeitet.
Für 2018 mein Tipp:
Rechne die Kilometer die wahrscheinlich anfallen x 0,30€ und guck ob sich die BanhCard mehr lohnt. Wenn nicht nimmst du dein privates Auto. (Achte darauf dass dein Auto pro KM nur 0,30€ kostet, solange du keinen Porsche fährst klappt das)
P.S. ich bin kein Experte, denke eher Laie
Also nach meiner Information ist zumindest die Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungskilometer) verkehrsmittelunabhängig. Mit dem Auto fahren ist keine Option - Hin- und Rückweg würde auf der Strecke etwa eine Stunde länger dauern.
Zu "Setze Deine tatsächlich entstandenen Kosten an und fertig.": Warum sollte ich das tun? Die beiden von mir aufgeführten Varianten, in einem oder beiden Jahren die Entfernungskilometer pauschal abzurechnen, wären wirtschaftlich für mich günstiger. Ich frage also: Ist daran etwas verboten und wenn ja warum?