Kann man als Selbständiger trotz Bahncard 100 die Kilometerpauschale ansetzen?

2 Antworten

Wenn Du jeweils 15.000 Kilometer pauschal 30Cent für gefahrene Kilometer ansetzen willst, kannst Du bestimmt nachweisen, das Du die 30.000 Kilometer auch gefahren bist (Inspektionsrechnungen, oder andere Belege).

Mit dieser Kilometerleistung sind dann an Hand der Gesamtkilometer diese 15.000 auch noch weniger als 50 %, sonst ist nämlich das Auto Betriebsvermögen udn es sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen und dagegen 1 % des Listenneupreises monatlich als Privatanteil anzusetzen.

Setze Deine tatsächlich entstandenen Kosten an und fertig.


111111 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 14:47

Zu "Setze Deine tatsächlich entstandenen Kosten an und fertig.": Warum sollte ich das tun? Die beiden von mir aufgeführten Varianten, in einem oder beiden Jahren die Entfernungskilometer pauschal abzurechnen, wären wirtschaftlich für mich günstiger. Ich frage also: Ist daran etwas verboten und wenn ja warum?

wfwbinder  20.12.2017, 19:13
@111111
Die beiden von mir aufgeführten Varianten, in einem oder beiden Jahren die Entfernungskilometer pauschal abzurechnen, wären wirtschaftlich für mich günstiger. Ich frage also: Ist daran etwas verboten und wenn ja warum?

Vermutlich verwechselst Du da etwas.

Die Entfernungspauschlae für den Weg zur Arbeit mit 30 Ct. pro Kilometer bekommt man angerechnet, ohne Rücksicht auf das genutzte Verkehrsmittel. Also egal ob man zu Fuß geht, mit dem Bus, oder mit dem eigenen Wagen fährt.

Hier geht es nach Deinem Sachverhalt um eine Dienstfahrt als Unternehmer zu einem Kunden. Da sind die 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Wagen des Priatvermögens eine Vereinfachungsregelung, die durch Fahrtenbuch/Reisekostenabrechnung nachzuweisen ist.

Daher auch mein Hinweis, dass es nach hinten los gehen kann, wenn nämlich diese Fahrten dazu führen, dass der Wagen zu über 50 % betrieblich genutzt wird.

Damit wäre der Wagen notwendiges Betriebsvermögen.

Somit einzulegen. Alle Kosten des Betriebs des Fahrzeugs abzugsfähig, aber für Privatfahrten dann die Privatnutzung zu versteuern.

111111 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 12:20

Die 15000 km werden bereits als einfache Strecke (Entfernungskilometer) erreicht.

111111 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 12:13

Ich schrieb - glaube ich - dass ich jeweils über 15.000 "mit der Bahn" zum Kunden pendele. Inspektionsrechnungen der Bahn habe ich nicht.

wfwbinder  20.12.2017, 19:06
@111111
Inspektionsrechnungen der Bahn habe ich nicht.

So war das auch nicht gemeint.

Wenn Du die 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer ansetzt, wird das Finanzamt nach Nachweisen fragen, dass Du mit einem Auto diese 30.000 Kilometer auch gefahren bist.

Dafür möchte man dann geeignete Unterlagen sehen, was z. B. die Inspektionsrechnungen des Wagen sein könnten.

Also ich verstehe es so:

Du fährst mit der BahnCard zu deinem Kunden für ein Projekt.

Du setzt die BahnCard als Reisekosten ab und holst die die Ust zurück. Die BahnCard ist eine Betriebsausgabe.

Du kannst nicht die 0,30€/KM nehmen, da du das abrechnest was du wirklich genutzt hast. Die 0,30€ gelten für das Auto und nur für das Auto.

Ob die Alternativkosten geringer sind ist egal, dann hast du einfach nicht effizient gearbeitet.

Für 2018 mein Tipp:

Rechne die Kilometer die wahrscheinlich anfallen x 0,30€ und guck ob sich die BanhCard mehr lohnt. Wenn nicht nimmst du dein privates Auto. (Achte darauf dass dein Auto pro KM nur 0,30€ kostet, solange du keinen Porsche fährst klappt das)

P.S. ich bin kein Experte, denke eher Laie


111111 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 12:16

Also nach meiner Information ist zumindest die Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungskilometer) verkehrsmittelunabhängig. Mit dem Auto fahren ist keine Option - Hin- und Rückweg würde auf der Strecke etwa eine Stunde länger dauern.

wfwbinder  21.12.2017, 15:36
@111111
Also nach meiner Information ist zumindest die Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungskilometer) verkehrsmittelunabhängig.

Eine Regelung für Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeitsstätte.

Nicht für Unternehmer auf Dienstfahrten/-reisen.