Betriebsausgaben für YouTube?
Eine Person hat einen YouTube-Kanal in dem es ums Kochen/Essen/Rezepte geht. Da sie mit dem Kanal Geld verdient (Werbung, etc.), hat sie natürlich ein Gewerbe (kein Kleinunternehmer) angemeldet.
Für den Kanal werden folgende Utensilien über das Geschäftskonto gekauft:
- Kamera (ca. 400€)
- Mikrofon (ca. 150€)
- Stativ/Gestell für Kamera + Mikrofon
- Kochutensilien wie Messer, Gaskocher, Schneidebrett, Pfannen etc.
Kann das alles als Betriebsausgabe in der EÜR gewinnreduzierend angegeben werden?
Kann von allem auch bedenkenlos die Vorsteuer gezogen werden?
1 Antwort
Kann das alles als Betriebsausgabe in der EÜR gewinnreduzierend angegeben werden?
Ja natürlich, warum denn nicht.
Spannend wird die Frage erst, wenn Du in Deine Wohnung für 25.000,- Euro eine Luxusküche einbauen lässt und dann nur Jahr für Jahr ein Oster- und ein Weihnachtsmenü für den Youtubekanal zubereitest und Durch die Abschreibung auf die Küche Jahr für Jahr 2.500,- Euro Verlust machst.
Ich würde die Vorsteuer ziehen.
Natürlich kollidiert es theoretisch mit § 12 EStG, aber hier ist der Zusammenhang zu sehen. Der YouTube Kanal wird eingerichtet und die Ausstattung gekauft, die auch nicht besonders aufwändig ist.
deshalb mein Beispiel mit der teuren Küche, das wäre etwas anderes.
Vielen Dank, wie gewohnt eine sehr hilfreiche Antwort von Ihnen!
Trotzdem noch zwei Rückfragen:
Kann ich auch einfach die Vorsteuer von allem ziehen?
Könnte ein Steuerprüfer die Ausgabe nicht anerkennen mit der Begründung, dass ich die Utensilien auch privat benutzen könnte?