Fahrtenbuch: Geschäftliche Fahrten im Urlaub als Betriebsausgabe absetzbar?
Folgende Situation: Freiberufler (EÜR) fährt für eine Woche mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden Leasingfahrzeug von seiner Wohnung in Berlin (gleichzeitig Betriebsstätte) A ins schöne Berliner Umland U und besucht seine Familie. In diesem Zeitraum muss er mehrmals zurück nach Berlin auf Kundenbesuche K. Wie werden die einzelnen Fahrten im Fahrtenbuch klassifiziert und dementsprechend bei der Steuer geltend gemacht?
Erstfahrt A -> U -- privat, eigentlich klar
Kundenbesuch U -> K -- geschäftlich, oder?
"Heimfahrt" K -> U -- auch geschäftlich?
Rückfahrt Berlin über Kunden K U -> K -> A -- geschäftlich?
Gibt es hierzu eine Rechtssprechung oder zumindest einen Begriff unter dem das läuft? Eine klassische Dreiecksfahrt ist das ja nicht.
Vielen Dank!
1 Antwort
Natürlich gibt es eine Rechtsprechung.
Und die will, dass man immer schön bei der Wahrheit bleiben soll.
Was ist daran geschäftlich, wenn ich vom Kunden in den Urlaub fahre?
Die versteckte Unterstellung hast Du frei für Dich erfunden.
Was der Wahrheit entspricht, musst Du doch für Dich selbst wissen.
Du musst sie aber sagen/erklären (§ 150 Abs. 2 Abgabenordnung - so einfach ist das).
§ 150 Abs. 2 hilft in der Sache aber leider überhaupt nicht.
Nur weil ich der Meinung bin (nach besten Wissen und Gewissen) dass die Kundenfahrt (einschließlich der Rückfahrt zur Ferienunterkunft) geschäftlich veranlasst und deshalb Betriebsausgabe sind, muss das der liebe Angestellte im FA nicht auch so sehen...
Die Entscheidungsmaßstäbe hierfür vorzeitig zu kennen - und die Sache ist nicht trivial wie der oben verlinkte Artikel von Gulp zeigt - und selbst korrekt anzuwenden erspart einem doch unnötige Scherereien... und deshalb die Frage die weiterhin nicht einmal ein bisschen beantwortet ist.
Der Mann/die Frau im Finanzamt ist Beamter/Beamtin und an den Diensteid gebunden.
Er/Sie entscheidet nach gesetzlichen Vorgaben und nicht nach Rechtsempfinden - das bleibt Dir überlassen.
Wenn Du meinst, etwas wäre geschäftlich, dann schreib es so auf.
Wenn es aber nicht wahr ist, dann kommt es zu Streit.
Da Du Dich hier ohnehin als Streithansl darstellst, wünsche ich viel Spaß.
Es gibt ja wohl einen himmelweiten Unterschied zwischen etwas wegen Unwissenheit fälschlicherweise anzunehmen und wissentlich Unwahres anzugeben. Genau ersteres möchte ich vermeiden und habe gehofft hier hilfreichen Input zu bekommen.
Nicht jede vom Beamten monierte Angabe in der Steuererklärung ist automatisch unwahr! Für nachweislich unwahre Angaben gibt es ja wohl zu Recht direkt ein Steuerhinterziehungsverfahren hinterher.
Aber gut... ich bin der Streithansl. Sie dafür offensichtlich ein Vogel der keine Sachkenntnis bezüglich der Fragestellung besitzt und sich hier unnötig breit macht.
Für nachweislich unwahre Angaben gibt es ja wohl zu Recht direkt ein Steuerhinterziehungsverfahren hinterher" - nein.
"keine Sachkenntnis" - hähä
Wenn jemand nicht weiss, ob seine Fahrten privat sind oder nicht, ...
Was ist daran geschäftlich, wenn ich vom Kunden in den Urlaub fahre?
Aber der umgekehrte Fall?
Als ich seinerzeit in Rom gearbeitet habe (in Deutschland gewohnt Montags hin udn Freitags zurück geflogen) habe ich mit der Familie in der Toscana Urlaub gemacht und bin von dort auch zweimal ins Büro gefahren. Gut, hatte damals keine Bedeutung, aber die Fahrten wäre ja nach heutigem Recht Werbungskosten mit Kilometerpauschale.
Bitte nochmals die Fragestellung lesen...
Es geht darum den "Urlaub" für eine dringende Geschäftsfahrt zu unterbrechen. Die Fahrt in den Urlaub ist selbstverständlich privat.
Wenn sie sich so am "Urlaub" reiben, wie wäre es mit der Wohnung eines Bekannten, der eigenen Zweitwohnung oder dem Einkaufszentrum aus dem man wegen einer Havarie bei einem Kunden schnell mit dem Auto ein paar km runter reißen muss, danach aber die unterbrochene Tätigkeit fortführen möchte? Die Fahrt (und irgendwie auch die Rückfahrt) ist direkte Folge der eigenen geschäftlichen Tätigkeit und müsste doch auch so steuerlich berücksichtigt werden.