Flohmarkt kaufen und Online weiter verkaufen?
Hallo an alle.
Ich wollte wissen wie ist der Regelung mit Netto einkauf und Brutto verkauf ?
ich entschuldige mich jetzt schon für die ganzen Rechtschreibfehler und bedanke mich für Euren Verständnis.
damit will ich sagen beispielsweise wenn ich jetzt in einem flohmarkt und ganze Karton voll LED Lichter kaufen möchte beispiel pro Stück würde ich es für 3 € kaufen und würde es gerne für 10-15 € weiter online verkaufen. Würde es gerne gewerblich machen ( Habe keine gewerbe ) nur meine Frage ist wie soll ich das machen( angehen ) Ich würde es mit 19% Mehrwertsteuer verkaufen Problem ist ich kann es nicht nachweisen dass ich es für 3 € gekauft habe weil der Person mir keine Quittung/Rechnung erstellen möchte ( Aussage hir ist Flohmarkt ) gibt es dafür irgendwie eine Lösung oder mir vielleicht mal einen Tipp geben was ich machen könnte.
weil diese Person hat sehr oft interessante Gadgets oder waren die er in Masse weiterverkaufen will angeblich sind es Retoure waren.Ich habe sehr viele einzelteile mal für mich gekauft und getestet funktioniert einwandfrei und würde es natürlich gerne in Mengen kaufen un weiter zuverkaufen ,deswegen wollte ich mich selbstständig bzw eine Gewerbe anmelden.Nur ich habe mitbekommen dass ich es nachweisen muss für wie viel ich es gekauft und das kann ich ja nicht ,mir ist es bewusst dass ich die 19% Mehrwertsteuer von der finanzamt nicht zurückbekommen würde aber das ist mir egal ich will nur keine Ärger mit finanzamt bekommen ein steuerberater konnte mir nicht helfen oder wollte nicht helfen ,da habe ich halt gedacht vielleicht gibt es ja jemanden der mehr Informationen besitzt oder hat und mir dabei weiterhelfen könnte vielen lieben dank .
2 Antworten
- Für den Kauf auf dem Flohmarkt kannst Du Eigenbelege erstellen. Wenn die Werte stimmen, wird man es Dir glauben.
- Bezüglich der Umsatzsteuer kommt es drauf an, ob Deine Käufer mehr zahlen, wenn sie Vorsteurabzugsberechn´tigt sind. Ggf. könnte die Differenzbesteuerung gem. § 25 a UStG für Dich günstiger sein.
ich hatte vor erst mit einem kleinen Gewerbe anzufangen und wenn es über die Zeit mehr sein sollte dann mich hochstufen
1. Ich würde dann mal darüber nachdenken, ob Du den richtigen Steuerberater hast.
2. Ich verstehe nicht, warum man keine Quittung erhalten sollte. Ein Flohmarkt spielt hierbei keine Rolle!
3. Und zur Not erstellt man einen sogenannten Eigenbeleg. Hierüber dokumentierst Du den Einkauf, Ort und Zeit würde ich angeben und, wenn Du hast, den Namen vom Verkäufer. Sollte in diesem Fall unproblematisch sein, da Du eh keine Vorsteuer ziehen kannst/möchtest.
Du hast jetzt zweimal den Hinweis bekommen, dass Du einen Eigenbeleg erstellen sollst!
Und das Finanzamt, sorry, ist doch nicht blöd!
Wenn Du etwas verkaufst, musst Du das schließlich ja auch irgendwo herhaben!!!
Vielen dank für die Infos.
Ich habe kein Steuerberater.
sondern ich habe einen steuerberater gefragt wenn sie das so sagen komme ich mir vor dass diese steuerberater einfach keinen Bock hatte mir irgendwelche Fragen zu beantworten wobei ich es sogar noch großzügig war und bezahlt habe.
bitte verstehen sie mich nicht falsch aber jeder redet was anderes und ich bin in dem Sinne so verzweifelt dass ich gar nicht mehr weiß wen ich glauben soll.
ich habe ein paar selbstständige Personen gefragt und die waren in der Meinung dass gewisse Quittungen von der finanzamt nicht angenommen werden weil jeder Mensch da drauf schreiben könnte was er will.
iich weiß nicht ob das ausreichen würde wenn ich das Kennzeichen aufschreibe den Namen und den Ort wo ich das gekauft habe inklusiv mit den Bildern dokumentieren könnte da ich keine Informationen habe wie ich vorgehen soll brauche ich eure Hilfe für jede Antwort und Info bin ich euch dankbar.