Kann ich neben meinem 450 EUR Basis Job ein Gewerbe als HARA Beraterin machen und auf was muss ich steuerlich achten muß ich mich dann selbstversichern?
Hallo,
bisher habe ich bei einer Postagentur die auch HARA Produkte angeboten hat gearbeitet. (450EUR) Jetzt schließt dieses Filiale und die Post würde mich weiterbeschäftigen auf 450 EUR Basis. Viele Kunden fragen jetzt nach den Produkten und die Bezirksleiterin der Firma HARA hat mich gebeten dies doch in Eigenregie anzubieten.
Worauf muß ich achten und kann es passieren das ich dann aus der Versicherung meines Mannes falle und Volle steuerliche Abzüge habe?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Bettina
2 Antworten
und kann es passieren das ich dann aus der Versicherung meines Mannes falle und Volle steuerliche Abzüge habe?
als Selbständige hast Du keine steuerlichen Abzüge, sondern musst alles selbst zahlen.
Der Freibetrag, um nicht aus der Familienversicherung zu fallen, ist mit dem 450,- Euro Job erschöpft.
Wenn Du darüber hinaus Erträge erzielst, führt es dazu, dass Du dich selbst krankenversichern musst.
Ach, Du willst Tupperdosen verkaufen?
Für die Familienversicherung gilt die Grenze: ein Minijob oder 445,-€.
Da ist der Steuersatz vermutlich nachrangig, dieser würde aber vom Gesamteinkommen und also vom Grenzsteuersatz abhängen. Der Minijob wirkt sich ja nicht auf Eure Steuerlast aus, wenn er pauschal versteuert wird und Du der Post nicht Deine Steuer-ID gegeben hast.