Wechsel von Vollzeit auf 450€ Job - Steuerliche Behandlung?
Hallo,
ich bin zur Zeit als Vollzeitbeschäftigter (nach Tarif) bei Firma A angestellt. Im nächsten Monat wechsel ich zu Firma B und bin dort ebenfalls als Vollzeitbeschäftigter (nach Tarif) angestellt. Im Prinzip ein ganz normaler Arbeitgeberwechsel. Allerdings werde ich auch weiterhin auf 450€ Basis (ebenfalls nach Tarif - also lediglich eine Reduzierung meiner Stunden) bei Firma A angestellt bleiben.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die steuerliche Behandlung des 450€ Jobs bei Firma A: Dadurch, dass ich im Januar noch Vollzeit für Firma A gearbeitet habe, komme ich auf einen Jahresverdienst von deutlich über 5400€ und hätte somit natürlich keinen Anspruch auf die Vorteile eines Minijobs.
Gibt es eine Möglichkeit die unterschiedlichen Anstellungen bei Firma A unabhängig voneinander zu betrachten? Passiert das evtl. sogar automatisch durch den Wechsel der Steuerklasse von 1 auf 6? Muss ich evtl. in meiner Steuererklärung eine Begründung für die gewünschte getrennte Betrachtung schreiben? Oder ist das Ganze aussichtslos und ich habe mich durch die Vollzeitbeschäftigung im Januar selbst um meine Vorteile gebracht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
2 Antworten
Setze Dich erst einmal mit den Varianten eines Minijobs auseinander. Da gibt es den echten Minijob der über die Knappschaft läuft und bei der der Arbetgeber die fälligen Abgaben alleine trägt oder der Variante, dass Du dem Arbeitgeber Deine Steueridentnummer gibst und für Dein Einkommen dann gemäß der Steuerklasse 6 die fällige Lohnsteuer berechnet wird. Letztere Variante ist für den Arbeitgeber die günstigere und er hat in Deinem Fall auch alle nootwendigen Daten. Bei Deinem EkSt-Jahresausgleich wird ein "echter" Minijob nicht berücksichtigt; in amderen Fall wird jedoch Dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen zusammengezogen und nach abzug der Grundfreibeträge und der zusätzlich gemachten Sonderausgaben und Werbungskosten wird dann nach der Steuertabelle Deine Jahreseinkommensteuer berechnet.
Du kannst nicht gleichzeitig bei einer Firma auf Lohnsteuerklasse angestellt sein und auch einer geringfügigen Beschäftigung für diese Firma nachgehen. Hintereinander sollte das meiner Meinung nach aber kein Problem sein.
Warum Wechsel auf Steuerklasse 6? Ist es doch kein echtes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis?
Ab Februar ist es ja schon ein echtes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Nur leider nicht im Januar und vermutlich somit auch nicht auf das gesamte Jahr gerechnet!? Genau das war ja meine Frage, ob ich die beiden Zeiten (Januar und dann Februar-Dezember) irgendwie getrennt betrachten kann, weil es einmal mein Hauptarbeitergeber ist und für den Rest des Jahres dann halt nicht mehr.
Der Wechsel auf Steuerklasse 6 wurde mir von der Personalverwaltung angekündigt mit der Begründung, dass es dann mein Nebenjob ist. (und vermutlich, weil sie auch wissen, dass ich über die 5400€/Jahr komme).