Wechsel von Vollzeit auf 450€ Job - Steuerliche Behandlung?

2 Antworten

Setze Dich erst einmal mit den Varianten eines Minijobs auseinander. Da gibt es den echten Minijob der über die Knappschaft läuft und bei der der Arbetgeber die fälligen Abgaben alleine trägt oder der Variante, dass Du dem Arbeitgeber Deine Steueridentnummer gibst und für Dein Einkommen dann gemäß der Steuerklasse 6 die fällige Lohnsteuer berechnet wird. Letztere Variante ist für den Arbeitgeber die günstigere und er hat in Deinem Fall auch alle nootwendigen Daten. Bei Deinem EkSt-Jahresausgleich wird ein "echter" Minijob nicht berücksichtigt; in amderen Fall wird jedoch Dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen zusammengezogen und nach abzug der Grundfreibeträge und der zusätzlich gemachten Sonderausgaben und Werbungskosten wird dann nach der Steuertabelle Deine Jahreseinkommensteuer berechnet.

Du kannst nicht gleichzeitig bei einer Firma auf Lohnsteuerklasse angestellt sein und auch einer geringfügigen Beschäftigung für diese Firma nachgehen. Hintereinander sollte das meiner Meinung nach aber kein Problem sein.

Warum Wechsel auf Steuerklasse 6? Ist es doch kein echtes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis?


StudSteuer 
Beitragsersteller
 28.01.2020, 10:16

Ab Februar ist es ja schon ein echtes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Nur leider nicht im Januar und vermutlich somit auch nicht auf das gesamte Jahr gerechnet!? Genau das war ja meine Frage, ob ich die beiden Zeiten (Januar und dann Februar-Dezember) irgendwie getrennt betrachten kann, weil es einmal mein Hauptarbeitergeber ist und für den Rest des Jahres dann halt nicht mehr.

Der Wechsel auf Steuerklasse 6 wurde mir von der Personalverwaltung angekündigt mit der Begründung, dass es dann mein Nebenjob ist. (und vermutlich, weil sie auch wissen, dass ich über die 5400€/Jahr komme).