Honorararbeit während der Elternzeit?
Hallo alle zusammen, habe eine Frage und zwar bin ich verheiratet in der Elternzeit und beziehe kein Elterngeld mehr und möchte jetzt in einer honorararbeit nachgehen in einer familienstätte als kleinkindbetreuer. Und bin zusätzlich in meinem alten betrieb als 450€basis Kraft eingestellt, die zwei Jobs zusammen überschreiten die 450€ grenze nicht. Wie ist es muss ich mich davor beim finanzamt melden oder reicht es einfach bei der Steuererklärung für 2017 die Einnahmen von dem Honorarjob anzugeben? Und muss ich da steuer nachzahlen?Lieben Dank schon mal für eure Antworten.
1 Antwort
Und bin zusätzlich in meinem alten betrieb als 450€basis Kraft eingestellt, die zwei Jobs zusammen überschreiten die 450€ grenze nicht
Das ist völlig gleichgültig, denn die Tätigkeit auf Honorar tangiert die 450,- Euro Regel nicht, weil es eine selbständige Tätigkeit ist.
Zu beachten: wenn 425,- Euro überschritten werden, entfällt die Familienversicherung, es werden also eigene Krankenversicherungsbeiträge fällig.
Bezüglich der Einkommensteuererklärung:
Der Minijob ist durch die Minijobregel bereits pauschal versteuert. Gehört also nicht in die Einkommensteuererklärung.
Die Honorartätigkeit schon und wird mit dem Überschuss (Einnahmen - Ausgaben) zur Einkommensteuer herangezogen.