Firmenfahrzeug mit Privatnutzung und Nebenjob auf selbständiger basis. Steuer

4 Antworten

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Da dieser Jemand das Fahrzeug mangels Eigentum nicht ins BV einlegen kann, bleibt ihm nichts anderes übrig, als die beruflich veranlassten Aufwendungen separat zu erfassen. beispielsweise mit einem Kilometersatz oder nach tatsächlich ermittelten Aufwendungen.

Der Antwort von rat2010 ist nichts hinzuzufügen.

Zuerst wäre zu klären, ob die Nutzung für eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit nicht explizit ausgeschlossen ist. Da wir sonst jede Menge Kuriere, Taxis und so weiter zu unschlagbaren Preisen hätten, ist das mehr die Regel als die Ausnahme.

So wie es geregelt ist und wird, entstehen auch die Kosten und nur die kann man steuerlich geltend machen.

Wenn man also einen (aus meiner Sicht) normalen pauschal besteuerten Firmenwagen hat, bei dem alle Kosten die Firma trägt, hat der Selbständige keine Kosten.

Wenn man für private Kilometer den Sprit zahlen muss, entstehen in der Höhe Kosten.

Nur solltest du das mit dem Chef klären. Es hat auch einen versicherungstechnischen, vor allem aber einen arbeitsrechtlichen Aspekt.

Das habe ich gemeint :) , also nicht die kompletten 1% absdetzen, sondern dann die Kilometer angeben, die man dann zum Kunden gefahren ist.

vielen dank für deine Antwort :)