Kann ich kosten für meine Freundin beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzten?
Hallo, ich suche schon ewig bei Google und so, aber irgendwie steige ich dort nicht durch, weil es überall anders formuliert wird.
Also, meine Freundin und ich (nicht verheiratet) leben zusammen in einer Wohnung. Sie ist seit Mai letzten Jahres mit ihrer Ausbildung fertig und seitdem arbeitslos. Unterstützung vom Arbeitsamt etc. bekommt sie seit September nicht mehr. ( Kann durch psychische Probleme keine Termine etc. wahrnehmen und ist nicht Arbeitsfähig/ hat auch ein Artest über ihre Probleme). Das ist eine ganz schöne finanzielle Belastung für mich da ich nun alles Miete, Essen, Kleidung etc. alleine bezahlen muss, da sie ja nichts bekommt. Ich habe gelesen das ich unter außergewöhnliche Kosten bis zu 8004 Euro absetzen kann, auch wenn wir nicht verheiratet sind. Stimmt das, oder muss ich für sie komplett aufkommen? Wenn ja, wie viel kann ich für sie monatlich absetzen? Was kann ich absetzen (Mietanteil,...)? Ist es von der höhe meines Verdienst abhängig? Was muss ich als Beweis beim Lohnsteuerausgleich beilegen? mfg
3 Antworten
Das ist schon richtig mit den 8.004,- Euro pro jahr. § 33 a EStG
die sind aber noch um das zu vermindern war sie mehr an einkommen hat (wenn sie denn einkommen hat) als 624,- Euro
@Roman
Ich habe gerade in Deinem anderen Kommentar das Krankenversicherungsproblem gesehen.
Die Krankenversicherung kannst Du nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 extra ansetzen, wenn Du sie zahlst.
Siehe meinen Link: Es sind pro Monat 667€ pauschal (ohne Kostenachweis) absetzbar, wenn das Finanzamt die "Unterstützung einer bedürftigen Person" anerkennt.
Rechnerisch werden Ihre Einnahmen dagegengerechnet, Du musst sowohl die Pauschale als auch Ihre Einkünfte angeben: Im Januar also 667 (pauschal) und eben auch Ihren Verdienst/Einkommen von 395€. Effektiv werden dadurch dann 667-395=272 Euro steuerwirksam (aber nur wenn das FA die Unterstützung prinzipell annerkennt).
Entschuldige Julia, aber das ist quatsch.
erstens sind die eigenen Einkünfte nur gegen zu rechnen, soweit sie 624,- übersteigen und nidht, wie du es machst, voll.
Die Rechnung ist also:
8.004,- Euro (ab 2014 8.354,- Euro) - (1.980,- + ALg I - 624,- Euro) = abzugsfähig in 2013.
Also , 8004 - (1975 + Sozialleistungen die sie erhalten hat - 624 anrechnungsfreier Betrag) = sagen wir mal es bleiben 6500 über
kann ich diese 6500 einfach angeben oder wie mach ich das dann? muss ich irgendetwas nachweisen oder so? oder werden mir dann die 6500 einfach anerkannt?
Das errechnen macht das Finanzamt. Du trägst ein, dass Du sie unterhalten hast von Deinem Einkommen und trägst ein, was sie an Einkommen erzielt hat.
Den Rest macht das Finanzamt automatisch..
Und dann sieh mal zu, wie der geringste Beitrag bei der Krakenkasse für Personen ohne Einkommen ist, denn wie schon geschrieben kannst du die KK-Beiträge gesondert abziehen.
Achso, vielen dank für ihre Antwort.
Muss ich den irgendeine Bescheinigung oder sonst etwas beilegen, die Beweist das meine Freundin kein Einkommen etc hat? Meldebescheinigung von ihr auch beilegen? mfg
http://www.steuertipps.de/downloads/article/s-mm-75/1/Anlage_Unterhalt_2012.pdf?link=http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/anlage-unterhalt
dort im Formular steht Gesamtaufwendung in Euro. Was soll ich dort hinschreiben? Und welchen Nachweis beifügen?
Setzt einer von euch diese 8004 Euro jährlich ab?
Ja, ich beispielsweise, und zwar ebenfalls für meine Freundin. Grundlage ist § 33a (1) EStG und das BMF-Schreiben dazu vom 7. Juni 2010, welches man hier zu lesen bekommt:
Dein Freund sind die Tz. 3 und 12 ff.
Die Angaben zum ALG I fehlt.
Probieren wir es ohne:
Freibetrag 8004,- /12* 11= 7.337,- Euro
Gehalt der Freundin: 395,- * 5 = 1.975,- Euro ALG I ca. 230,- * 3= 690,- Euro
Eigene Einlünfte 690,- + 1975 = 2.665,- ´624,- anzurechnen = 2.041,- Euro
Freibetrag gem. § 33 a EStG = 7.337,-
eigene Einkünfte der Freundin die angerechnet werden 2.041,-
Abzugsfähig somit 5.296,-
einzutragen in die Einkommensteuererklärung Mantelbogen, Seite 3 aussergewöhnliche Belastungen.
beizufügen die Einkommensunterlagen der Freundin und das Attest des Arztes, dass sie nicht arbeiten kann.
Hallo Roman25,
wer unterhaltsberechtigte Angehörige oder bei unverheirateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unterstützt, kann für für das Jahr 2013 neuerdings 8.130 Euro in der Einkommensteuer absetzen. Dies wurde am 28. / 29. November 2013 im Bundesrat und Bundestag zum Abzug von Unterhaltsleistungen beschlossen.
K.
Wäre sehr froh wenn ihr mir helfen könntet. mfg
Die Angaben zum ALG I fehlt.
Probieren wir es ohne:
Freibetrag 8004,- /12* 11= 7.337,- Euro
Gehalt der Freundin: 395,- * 5 = 1.975,- Euro ALG I ca. 230,- * 3= 690,- Euro
Eigene Einlünfte 690,- + 1975 = 2.665,- ´624,- anzurechnen = 2.041,- Euro
Freibetrag gem. § 33 a EStG = 7.337,-
eigene Einkünfte der Freundin die angerechnet werden 2.041,-
Abzugsfähig somit 5.296,-
einzutragen in die Einkommensteuererklärung Mantelbogen, Seite 3 aussergewöhnliche Belastungen.
beizufügen die Einkommensunterlagen der Freundin und das Attest des Arztes, dass sie nicht arbeiten kann.
Sie hat bis Mai ihre Ausbildung gemacht und hat dort 395 Euro verdient. dann von Mai bis September etwas vom Arbeitsamt bekommen. Seit September bekommt sie gar nichts mehr. Muss ich das irgendwie abziehen was sie verdient hat? Wieviel kann ich denn angeben? hälfte der Miete oder wie? was ist mit Essen, Kleidung etc. wieviel kann ich da ansetzen?