Personalfragebogen?

4 Antworten

Da man nicht gleichzeitig ledig sein und eine Scheidung eingereicht haben kann, dürfte der zukünftige AG das an sich sowieso schon verstanden haben, es sei denn, er hätte nicht zugehört.

Wenn Du ab Arbeitsaufnahme ( wieder ) die Lohnsteuerklasse 1 hast, dann dürfte das Deinem zukünftigen AG gar nicht auffallen.

Ist die Scheidung denn schon durch, wenn du die Arbeit aufnimmst? Wenn du zu Arbeitsbeginn LStK 1 hast, kannst du das auch so angeben.


Christina328 
Beitragsersteller
 13.04.2021, 15:03

Von wo erfahre ich welche Lohnsteuerklasse ich habe.

vor Beginn der neuen Arbeit habe ich den Scheidungstermin

Du hättest verheiratet angeben müssen.

Und ledig warst du mal, wirst du nie wieder. Stattdessen lautet dein Personenstand bald geschieden.


Christina328 
Beitragsersteller
 13.04.2021, 23:19

Was soll ich jetzt tun ?

mit neuen Arbeitgeber darüber sprechen, findet man das irgendwie heraus ?
wie erkläre ich es das ich geschieden bin statt ledig darüber mach ich mir kopf