Kann ich eine Nutzungsvereinbarung kündigen?
Meine Frau hat am 14.11.2020 eine Nutzungsvereinbarung für eine Tischmiete gemacht. In Vereinbarung steht, daß das Mitverhältnis am 01.02.2021 beginnt. Die Nutzungsvereinbarung wurde untergeschrieben, aber meine Frau will das wegen COVID-19 nicht nutzen. Die Hauptmieterin will die 3 monatige Köndigungfrist und die Mietkosten bekommen. Was können wir tun jetzt? Können wir diese Vereinbarung ohne Zahlung kündigen?
1 Antwort
Hallo!
Ich bin ehrlich und habe keine Vorstellung, was eine Tischmiete ist. Hier greift aber allgemeines Vertragsrecht. Das heißt:
Wer einen Vertrag abschließt, der muss ihn auch erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob aus persönlichen Gründen (COVID-19) nicht mehr daran festgehalten werden soll.
Anders schaut es aus, wenn der Vertrag aufgrund COVID nicht in Anspruch genommen werden kann, weil die Nutzung gegen die Corona-Verordnungen verstößt.
Dann gilt nämlich § 275 Abs. 1 BGB und § 326 Abs. 1 BGB. Das heißt beide Vertragsparteien sind von der Leistung befreit.
Schöne Grüße!
Ergänzung:
Unabhängig von einer etwaigen Befreiung von der Leistungspflicht würde ich den Vertrag schon jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.