Kann ich eine Nutzungsvereinbarung kündigen?

1 Antwort

Hallo!

Ich bin ehrlich und habe keine Vorstellung, was eine Tischmiete ist. Hier greift aber allgemeines Vertragsrecht. Das heißt:

Wer einen Vertrag abschließt, der muss ihn auch erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob aus persönlichen Gründen (COVID-19) nicht mehr daran festgehalten werden soll.

Anders schaut es aus, wenn der Vertrag aufgrund COVID nicht in Anspruch genommen werden kann, weil die Nutzung gegen die Corona-Verordnungen verstößt.

Dann gilt nämlich § 275 Abs. 1 BGB und § 326 Abs. 1 BGB. Das heißt beide Vertragsparteien sind von der Leistung befreit.

Schöne Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Frommwood  08.01.2021, 11:12

Ergänzung:

Unabhängig von einer etwaigen Befreiung von der Leistungspflicht würde ich den Vertrag schon jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

gaborklement 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 11:36

Danke die Antwort