Darf die Hauptmieterin der WG mir meinen Zimmerschlüssel abnehmen?
Hey ihr,
folgende Situation: ich verstehe mich leider gar nicht mit der Hauptmieterin meiner WG, der Mietvertrag ist daher in zwei Monaten beendet und ich ziehe aus.
Vor zwei Tagen hat sich ihre Katze erschreckt, weil sie nicht erfolgreich in ihren Katzenkorb sprang und ist dann in das Zimmer der Hauptmieterin gerannt. Die Hauptmieterin hat mich angeschrien, was ich mit der Katze getan hätte usw. Das ganze ist dann so eskaliert, dass ich mich in mein Zimmer zurück gezogen habe. Daraufhin ist sie ohne anklopfen reingekommen und hat ihre Schreitiraden fortgesetzt. Das ist nicht das erste mal gewesen, dass sie so handelt. Ich denke mit also, okay, sie war schon mehrmals ohne meinen Konsens in meinem Zimmer als ich da war, was macht sie, wenn ich nicht da bin?
Ende vom Lied: ich habe begonnen, mein Zimmer zu verschließen, weil ich kein Vertrauen in sie habe.
Heute habe ich mein Handy auf dem Weg zur Arbeit vergessen und musste wieder ins Haus. Die Hauptmieterin hat mitbekommen, dass mein Zimmer abgeschlossen war. Der Schlüssel war noch an der Tür und ich im Zimmer, mein Handy greifen, als sie mich darauf anspricht und den Schlüssel abzieht. Zurückholen war keine Option, da ich keine Gewalt anwenden will und sie (vermutlich unbewusst, weil sie gekocht hat) ein Messer in der Hand hielt. Sie ist der felsenfesten Meinung, sie könne mir den Schlüssel entziehen, weil ich manchmal eine LED-Lichterkette im Zimmer anhabe, wenn ich nicht daheim bin, und das sei eine potentielle Gefahrenquelle zwecks Feuer. Anstelle mich zu bitten, das zu sein zu lassen ist nun also der Schlüssel weg.
Welche Rechte habe ich als Untermieterin, wenn ein Schlüssel existiert zu meinem Zimmer und nur die Hauptmieterin diesen nun hat?
LG
2 Antworten
Dazu sollte sich mal ein Experte aus dem Bereich Mietrecht äußern... Wenn hier keine entsprechenden Antworten kommen, versuch es am Besten mal direkt in einem Mietrechtsforum.
Aber ich würde mal aus dem Bauch raus behaupten: Ein nicht abschließbares Zimmer ist ein erheblicher Mangel in der Mietsache und berechtigt zu einer entsprechenden Mietkürzung. Ich würde hier einfach mal 80 - 100 % ansetzen...
Ich nehme an, die Hauptmieterin tritt dir gegenüber als Untervermieterin auf? Dann drohe die Mietkürzung einfach mal an. Gibt es eine Kaution?
Alternativ kannst du auch ein neues Schloss einbauen und vor Rückgabe der Mietsache wieder ausbauen, auf den Kosten wirst du aber vermutlich sitzen bleiben.
Kauf Die einfacheinen Ersatzschlüßssel und ein Steckschloß mit Schlüssel, dann kannst Du Dein Zimmer weiterhin abschließen. Das ist die preiswerteste Variante für Deine kurze Restmietzeit. Dich mit Deiner Vermieterin herumzustreiten kostet nur Deine Nerven und bringt wenig, da Deine Vermieterin offensichtlich nicht weiß, was sie alles nicht darf.