Kann ich als Mieter Kopien der Belege der Nebenkostenabrechnung fordern, u. muß ich dafür zahlen?
Ich bat meinen Vermieter, mir Kopien der Nebenkostenbelege zu senden, er wohnt zu weit weg, als das ich die Belege bei ihm direkt einsehen könnte. Er meinte, er mache das nur gegen Erstattung der Kosten für die Kopien. Ich will ja nicht kleinlich sein, aber muß er mir das nicht gratis zur Verfügung stellen? Hab doch das Recht auf Prüfung.
4 Antworten
Ich würde die Kosten nur gegen Vorlage eines Belegs zahlen, nicht pauschal. Sonst kannste garantiert 20-50€ zahlen. Man kann die Belege auch einscannen und per E-Mail oder Fax verschicken. Dann entstehen keine Kosten.
Hallo ,ich bin selbst Vermieter und verlange pro Kopie 50 cent. Ich bin jedoch jederzeit bereit Einsicht nehmen zu lassen , denn es ist absolut verständlich dass mancher Mieter genau wissen will wieviel z.B. ein m3 wasser kostet . Die Gesamtabrechnungen sind ja meist schon fertig von gewissen Ablesedienste abgerechnet .Und es ist ja nicht so , dass der Vermieter sich die NK in die eigene Tashe steckt . Man muß diese pünktlich abführen.Wenn eine Nachzahlung besteht - dann hat es der VERMIETER erst mal auch eigener Tasche voraus bezahlt . Jedoch muss man wirklich auch den Aufwand vom Vermieter sehen . Alle (gewünschte ) Belege raussuchen , kopieren (wenn man einen eigenen Kopierer hat ) oder eben auch irgendwo hiingehen und kopieren lassen . Papier und Fahrtweg (Benzin ) mal gar nicht gerechnet . Und dann kommt das Porto ja auch noch dazu ...... Also wenns irgendwie geht sollte man das Einsehen dann vorziehen .
Du hast das Recht sie einzusehen. Wenn Du kopien haben willst, musst Du zahlen.
In der Vergangenheit scheinen einige Vermieter überzogenene Kosten für die Belegkopien verlangt und damit eine neue Ertragsquelle gefunden zu haben.
Die Rechtsprechung hat jedoch hier bereits eine Obergrenze von € 0,25/Kopie festgelegt (LG Berlin 2003). Ich habe aber auch schon von € 0,26 gelesen. Hinzu kommen die Portokosten. Weitere Details findest Du hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/b/1belegeinsicht.html
Kostenlose Belege zu verlangen, halte ich für unangemessen. Es besteht aber eine kostenlose Einsichtsmöglichkeit und man darf dabei die Belege fotografieren!