Kann einem der Führerschein genommen werden, wenn man zwar noch nie betrunken im Verkehr unterwegs war, aber wiederholt betrunken Zuhause angetroffen wurde?
5 Antworten
Zuhause kannst Du trinken bis zum Stillstand der Augen.
Besucht die Polizei Dich aber zuhause, weil Du irgendwie unangenehm im Straßenverkehr aufgefallen bist und findet Dich angeheitert vor, wird natürlich untersucht,ob Du die Promillegrenze überschritten hast, weil Du gerade auf die Schnelle ein Bierchen gekippt hast, oder Du zur Zeit etwas wenig Blut im Alkohol hast.
Trifft letzteres zu, ist der Lappen weg.
Es soll ja Kameraden geben, die sich mit Absicht zuhause dann noch schnell einen hinter die Birne kippen bzw. Alkoholflaschen ausleeren und hinlegen um sagen zu können, sie wären nicht betrunken gefahren und hätten sich eben erst zuhause mal eine ganze Flasche Vodka reingekippt.
Das gegenteil zu beweisen wird dann etwas schwer für die Polizei :-)
Übrigens: es soll wohl *Alkohol im blut heißen.
warum sollte er mit wenig Alkohol weg sein?
Doch wohl eher mit viel, wenn man sturz betrunken Auto gefahren ist, oder?
wobei, gut, kommt auf das Vorkomnis an ob nüchtern oder betrunken besser ist...
Das ist ja der Punkt- ich trinke momentan wirklich ziemlich viel, weil mich mein Leben frustet. Ich weiß, dass sich das auch wieder ändern muss- aber ich würde NIEMALS besoffen Auto fahren! Nicht mal mit Restalkohol- ich besaufe mich heimlich im stillen Kämmerlein... :(
Dann reiß Dich zusammen und denke immer dran, Sorgen lassen sich nicht wegtrinken, denn die Biester können schwimmen ;-)
Wenn es schon soweit ist, dass Du mit dem Alkohol keine Probleme hast, sondern nur ohne, dann melde Dich schleunigst bei den anonymen Alkoholikern.
Dort wird Dir geholfen Dein Selbstbewusstsein wiederzufinden und Du meisterst Dein Leben wieder.
Mit Verlaub (Lest ihr die Kommentare, oder macht man das hier nicht???) : ich bin NICHT gelaufen, geschweige denn gefahren! Ich lebe auch nicht in Polen, sondern in Deutschland!
Liebe/r Justme1,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
Ja, das kann passieren:
http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinentzug/nicht_gefahren/
Wer regelmäßig Alkohol oder Drogen konsumiert, dem kann von der Fahrerlaubnisbehörde der Führerschein auch dann entzogen werden, wenn er nicht berauscht am Steuer saß. In solchen Fällen wird ein gewohnheitsmäßiger Konsum unterstellt, der generell fahruntauglich macht. Nur eine medizinisch-psychologische Untersuchung, einher gehend mit Abstinenznachweis, kann den Führerscheinentzug hier verhindern.
Abr sowas zu beweisen dürfte recht schwer werden.
Ausser er ist Alkoholikerl jeden tag betrunken und randaliert so dass die polizei seinen betrunkenen Hintern zurechtweisen muss.
Erstaunlicherweise ja. Mir ist ein VG-Urteil erinnerlich, wonach ein volltrunken am frühen Nachmittag auf der Straße aufgegriffener Fußgänger berechtigterweise zur MPU geschickt werden durfte.
Auf der Straße ist ja verständlich (könnte ja verkehrsgefährdend sein), aber zuhause??
Das Argument zieht aber auch bei Volltrunkenheit zu Hause: Man unterstellte dem zechenden Wandersmann eine so starke Alkoholabhängigkeit dass er als Autofahrer unzuverlässig ist.
Aber hätte die Polizei dann nicht gleich den Führerschein beschlagnahmt, wenn sowas angenommen werden würde?
Der Polizeibeamte vor Ort hat keinen Anlaß, so etwas zu entscheiden. Anders als bei Teilnahme im Straßenverkehr ist hier keine Gefahr im Verzug.
Vor Jahren hat das groß in der Presse gestanden. Da hat jemand öffentlich bei einem Volksfest massiv getrunken. Daraufhin wurde der Führerschein eingezogen, mit Recht "Ungeeignet zu Führen von Fahrzeugen" war der Tenor. Also beim Oktoberfest-Besäufniß gilt sich nicht erwischen zu lassen oder auf Malle besaufen!
Glaube ich nicht, ein einmaliges Saufgelage pro jahr kann nicht zum Führerscheinverlsut führen wenn nicht gerade klar ist dass der mit Auto hin und daher auch vermutlich wieder heim fahren wird.
Warum auch?
Dürfte ja niemand mehr sich einen tag i leben richtig betrinken ohne gleich die Fahrerlaubnis zu verlieren...
In Polen kann man dafür auch massiv bestraft werden, auch wenn man nicht am Straßenverkehr teilnimmt.
Nein- es ging gar nicht um die Frage, dass ich am Straßenverkehr teilgenommen hatte. ( Habe ich ja auch nicht!!!) Die Polizei war bei mir, weil ich meinem Chef eine ziemlich beknackte Mail in meinem Frust-Suff geschrieben habe. Ich wurde auch ins Krankenhaus gebracht, aber es wurde kein Blut genommen. Hatte lediglich ein Gespräch mit einem Arzt, der feststellen wollte, ob ich suizid-gefährdet sei. Als er feststellte, dass nicht, durfte ich auch wieder nach Hause.