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Alkoholtest?

Wurde von der Polizei angehalten mit der simplen ausrede Fahrzeugkontrolle.Mein Beifahrer ist nicht in Besitz eines Führerschein weil er vor geraumer zeit abgenommen wurde.Die Polizei bekam angeblich einen anonymen anruf das mein Beifahrer gefahren wäre.Ich wurde befragt und sagte das er nicht gefahren wäre deshalb würde ich auch den Firmenwagen fahren.Jetzt ging ein Polizeibeamte ein paar meter von mir weg und telefonierte mit einem Herrn M... und sagte diesem Herrn das wir es abstreiten das der Beifahrer gefahren wäre.Jetzt frage ich mich wenn es heißt ein anonymer Anruf wieso weiß der Polizeibeamte den Namen und hat seine Handy NR. Nun fragte mich der Polizist was ich getrunken hätte,denn ihm käme es vor das ich eine Alkoholfahne hätte.Ich erklärte ihm das ich nur Coca Cola trinke und über 30 Jahre keinen Alkohol mehr trinke.Da meinte der Polizist er hätte schon viele Ausreden gehört aber meine das wäre der Gipfel von Ausreden die er noch nie gehört habe.Laufend versuchte der Polizist mich dazu auf ich solle es doch zugeben das mein Beifahrer gefahren ist,mir kam das schon vor wie eine nötigung.Da ich weiter darauf bestand das er nicht gefahren ist sollte ich dann ins Röhrchen blasen,habe ich dann nach langem hin und her dann gemacht aber nur weil der Beifahrer dringend in die Firma mußte.Was wäre pasiert wenn ich abgelehnt hätte dann hätten mich doch mit Gewalt ins nächste Krankenhaus gefahren und eine Blutentnahme angeordnet.

1 Dürfen die das Blutentnahme.

2wer bezahlt den ganzen Aufwand die Blutentnahme da ich ja über 30 jahre nichts mehr trinke.

3 Kann man eine Anzeige gegen den Polizist machen wegen sienem aggresiven verhalten und Einschüchterungsversuche.4Anonymer Anrufer zurück anrufen und mit Namen ansprechen.Alles dinge die mir komisch vorkommen.

Alkohol, polizeikontrolle
kann das Jugendamt mir meine Kinder wegnehmen obwohl ich beweisen kann das kein übermäßiger Alkoholkonsum statt findet (ex alkoholikerin)?

Ich hatte eine Gerichtsverhandlung vor ein paar Tagen ( elterliche Sorge). Die Richterin hat angeordnet das ein Alkoholtest beim Gesundheitsamt durchgeführt werden soll. Sie sagte wenn er positiv ausfallen würde, würde man mir die Kinder wegnehmen. Zu meiner Vorgeschichte: ich war vor 7 Jahren ( vor der Geburt meiner Kinder) akkut alkoholabhängig. Habe eine Therapie gemacht und Reha. Habe diese erfolgreich abgeschlossen. Jetzt trinke ich nur noch ( kontrolliert) zu besonderen Anlässen ( Geburtstage, Silvester etc.) Und durch eine dumme Anschuldigung die völlig aus der Luft gegriffen ist hat das Jugendamt Meldung beim Familiengericht gemacht. Die Richterin verlangt auf Grund meiner Vorgeschichte Alkoholtests beim Gesundheitsamt. Seit ich das erfahren habe ( vor 6 Tagen) bin ich natürlich vollkommen abstinent. Vor 2 Wochen habe ich allerdings was getrunken ( Geburtstag meines Bruders). Ich habe keine Ahnung wann dieser erste Test anstehen wird. Allerdings rechne ich damit das es nicht lange dauern wird. Anhand der Werte wird man das aber auf jeden Fall erkennen. Ist es möglich das man mir die Kinder wegnehmen kann ohne das ein übermäßiger Alkoholkonsum statt gefunden hat?

Bitte nur darauf antworten wenn sie wirklich Ahnung von der Problematik haben.

Ich bin echt verzweifelt!

Mfg

Jugendamt, sorgerecht, Alkohol
Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:

Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:

1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,

2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille

3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille

Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort

unfall, Unfallversicherung, Versicherung, Alkohol

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