(Klein-)Unternehmensgründung: UG oder GbR?

Hallo Liebe Finanz-Community,

kurzer Hintergrund:
Ich bin hauptberuflich IT-Ingenieur und arbeite eine normale 35h-Woche in einem großen Unternehmen. In meiner Freizeit spiele ich gerne am PC, zusammen mit ein paar Kollegen.

Vor etwas mehr als einer Woche habe ich aus einem Hobby heraus selbst angefangen, einen Spiele-Server zu hosten. Ich verwende dafür ein frei herunterladbares Framework, das ausdrücklich auch kommerziell nutzbar ist - was aber überhaupt nicht meine Intention war. Auf dieses Framework baut man dann weiter auf und zieht sich neue Funktionalitäten, Objekte, Gebäude und Ähnliches mit herein, manche davon kosten Geld. Ebenfalls kostet der Gameserver sowie die Domain für die Website natürlich auch Geld.

Einer meiner Kollegen hilft mir jetzt (freiwillig und unentgeltlich) bei dem ganzen Vorhaben. Er steckt im Endeffekt genauso viel Zeit und Liebe ins Projekt, wir programmieren sogar schon unsere eigenen Skripte und unser Server hebt sich schon jetzt durch einige Gegebenheiten vom Standard-Server ab.

Da einige der Leute, die schon mit dabei sind (ca. 30 momentan, einige mit freiwilliger Hilfe hier und da, manche nur interessehalber) unser Vorhaben unterstützen, haben sie Spenden getätigt. Wir reden hier über ca. 800€ in nur einem Monat, was ein Betrag ist, bei dem ich mir steuerliche Beratung gesucht habe. Solche Einkünfte auf dem Privatkonto zu haben und das damit zu vermischen, geht mir gewaltig gegen den Strich. Ich will das Ganze ordentlich und fair anmelden und meine Steuern zahlen. Außerdem soll mein Kollege mit gleichem Anteil an dem Vorhaben beteiligt werden.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Haltet ihr für das Vorhaben eine UG oder eine GbR als passender?

Eigentlich verfolgen wir ja keine Gewinnabsicht, wir bieten unseren Spielern keinerlei Vorteile durch ihre Zahlung (nicht mal eine Rolle auf unserem Server, alle Spenden sind vollkommen anonym). Ich sehe damit keine Nachhaltige Gewinnabsicht und um dann beim Notar die Unterschrift zu bekommen, müssten wir uns etwas in die Richtung Werbung schalten, Premium-Warteschlangen oder Ähnliches überlegen. Die frewilligen Spenden werden sicherlich nicht als Geschäftsmodell ausreichen.

Es sähe sicherlich anders aus, wenn wir den Game-Server als Projekt betrachten und ich z.B. nebenberuflich noch über das Unternehmen PCs repariere und zusammenstelle (worauf ich wirklich auch Lust habe), dann natürlich ordentlich mit Rechnungen und allem Drum und Dran. Genauso wenn ich über das Unternehmen Twitch-Streams abhalte und darüber per Abonnements und Spenden Geld generiere. Die Frage ist nur, wer dann Anspruch auf das Geld habe, wenn mein Kollege weiterhin nur am Game-Server arbeitet...

Klar ist, dass wir in der UG nur mit unseren Einlagen haften, bei der GbR mit allem. Ich bin hin- und hergerissen und weiß nicht so recht, was ich jetzt gründen soll. Einzelunternehmen ist vom Tisch, für ein Gehalt für meinen Kollegen reichen die Einnahmen nicht.. Habt ihr Empfehlungen? Steuerberaterin sagt UG..

Gbr, Gründung, Unternehmensgründung, UG
Kann ich als Mitgesellschafter einer UG ALG1 beantragen?

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Monat betriebsbedingt gekündigt worden und beziehe gerade Krankengeld. Voraussichtlich werde ich zeitnah wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und werde dann vorerst ALG1 beantragen.

Parallel habe ich die gerade Möglichkeit angeboten bekommen, Mitgesellschafter oder als stille Gesellschafter einer neu gegründeten UG beizutreten, die vorerst noch im Aufbau ist und keine Gewinne erzielt.

  1. Nun habe ich Angst, dass ich mir im Zweifel den Anspruch auf ALG 1 verwirken, wenn ich vor Antrag auf ALG1 schon Gesellschafter einer UG? Aufgrund fachspezifischen Defiziten werde ich vorerst noch nicht operativ oder aktiv in der UG mitwirken und werde ganz normal dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.

  2. Und könnte ich später, wenn eine fachliche Basis zur Zusammenarbeit geschaffen worden ist, als Mitgesellschafter aktiv an gesonderten Projekte, wo die Mehrheit mir zugeschrieben wird, parallele als Kleinunternehmerin sogar Gründerzuschuss beantragen?

  3. Oder vereinfacht sich die Umsetzung, wenn ich mich erst einmal als stille Teilhaberin der UG bin, und dann aus der Arbeitslosigkeit Existenzgründerzuschuss beantrage, um an bestimmten Projekten der UG als Selbstständige auf Rechnung mitarbeite? Wie ist das dann wieder mit der Scheinselbstständigkeit?

Und zu aller Letzt, muss ich überhaupt bei Antrag auf ALG1 angeben, dass ich Mitgesellschaftern oder Stille Teilhaberin einer UG bin, wenn ich dort nicht mitarbeite?

Man, ist das alles kompliziert! Ich freue mich über fachlich kompetente Auskünfte und sage schon einmal Danke für Ihre Rückantwort im Voraus!

Alg 1, UG

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