Schreiben vom Landratsamt?
Hallo,
nachfolgends Schreiben, bekam ich vom Landratsamt.
Hier der Wortlaut des Schreibens.
Uns wurde mitggeteilt, dass Sie und verkehrsgefährdet (ohne Licht und im Dunkeln, bremsen ohne Grund) am Straßenverkehr als Fahrzeuglenker teilnehmen. Auf Grund dieser Informationen ist es notwendig ein Gespräch mit uns zu vereinbaren.
Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass wenn Sie zu einem Gesporächstermin nicht bereit sein sollten, wir nach Aktenlage entscheiden müssen.
Kann mir jemand helfen, was dies bedeuten soll? Soll ich einen Anwalt einschalten?
Ich danke schon einmal im voraus.
Grüße
Hierzu möchte ich noch folgendes erwähnen.
Das Fahrzeug ist auf meinen Mann zugelassen. Wie kann man mich bei Dunkelheit erkennen.
Es ist kein Datum angegeben, kein Ort, keine Uhrzeit, kein Kennzeichen.
2 Antworten
Rechtsschutzversicherung melden. Da war wohl ein Blockwart, der meinte das Sie ohne Licht gefahren sind und grundlos gebremst haben. Besonders auffallend ist ja das kein Zeitpunkt genannt ist. Man würde also bevor man etwas unternimmt, erst einmal den Zeitpunk klären. Dann kann man nach Zeugen suchen.
Hingehen würde ich da nicht ohne Anwalt. Aber man kann das ja auch schriftlich zurückweisen und nach dem Zeitpunkt fragen um Zeugen suchen zu können. Dann müssen die erst mal die Zeugen laden.
Es ist halt so. Normalerweise würde sich keine Behörde damit befassen. Aber das Landratsamt kann ja das Bußgeld behalten. In sofern hat das ja einen Mehrwert.
War es denn so?