Kann ein Mietvertrag erblich übertragen werden?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Vererbt" werden kann ein Mietvertrag nicht, aber der Mietvertrag geht auf den in häuslicher Gemeinschaft mitlebenden Ehegatten, die Kinder, Familienangehörigen oder Erben zu den bestehenden Bedingungen über. Wollen das sowohl die Angehörigen als auch die Erben, nicht muss unbedingt der Vertrag gekündigt werden. Es besteht ein gesetzliches ausserordentliches Kündigungsrecht. (§§ 563, 564 BGB)

Ein Mietvertrag kann grundsätzlich nicht erblich übertragen werden. Wenn die Großmutter stirbt und der Enkel in ihre Wohnung einziehen möchte, muss er in der Regel einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen. Der Vermieter ist in diesem Fall in der Regel nicht verpflichtet, den Mietvertrag der Großmutter fortzuführen, sondern kann auch einen neuen Mietvertrag mit höheren Mietkonditionen anbieten.

Es ist jedoch möglich, dass der Enkel in den Mietvertrag der Großmutter eintritt und diesen fortführt, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. In diesem Fall müsste der Enkel jedoch die Genehmigung des Vermieters einholen und eventuell eine Zustimmungserklärung unterschreiben.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich im Vorfeld mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und die möglichen Optionen zu besprechen. Auch ein Anwalt kann in dieser Situation hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte beachtet werden.

[Link durch Moderation entfernt]