Kann die Bausparkasse die Auszahlung des Darlehens verweigern,wenn Kreditwürdigkeit nicht ausreicht?

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Ja - Nein - Ja.

Die BSK prüft die Kreditwürdigkeit überhaupt erst zum Zeitpunkt der Darlehnsvergabe, nicht vorher. Warum sollte sie so verantwortungsbewußt handeln? Der Vertriebsmitarbeiter tut sich damit auch keinen Gefallen. Der Bausparanfänger hat hier also das Risiko, jahrelang in den niedrig verzinslichen BSV zu sparen mit dem Risiko, dass sich sein Bonitätsrisiko zum Zeitpunkt der Bauspardarlehensprüfung verschlechtert hat. Dies ist für alle, die noch keine Immobilie gekauft haben, zwar wegen der niedrigen Guthabenverzinsung, der Nichtgewährung von Zulagen, der Kreditverweigerung und der Enttäuschung ("geplatzter Lebenstraum") zwar bitter, aber dennoch unkritisch (weil sie noch nicht auf einem Immobilienkredit sitzen, der zu Schaden kommen droht).

Für alle, die heute eine Immobilie kaufen und später auf BSV umfinanzieren wollen, kann die zeitlich aufgeschobene Kreditprüfung mehr als bitter sein, wenn die Anschlussfinanzierung per BSV unter Berücksichtigung der dann bestehenden Bonitätslage fehlschlägt. Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass ein BSV im allgemeinen (es gibt hier sicherlich Ausnahmen) zwar einen niedrigen Zinssatz, aber eine sehr hohe Tilgungsquote hat, insgesamt also eine sehr hohe monatliche Belastung.

Auch aus diesem Grunde rate ich heute zum Abschluss eines Volltilgerdarlehns, also einem Annuitätendarlehen mit einer Zinsfestschreibung bis zur letzten Rückzahlungsrate. Die heute finanzierende Bank hat bei stets pünktlicher Kreditratenerfüllung keine Veranlassung, nach x Jahren eine erneute Kreditprüfung zu machen.

Viele BSVs werden aber planmäßig "durchgezogen" und insb. in Zeiten allgemein hoher Baukreditzinsen haben sie ihre Berechtigung, wenn man sich die hohe Belastung aus der Kreditannuität finanziell leisten kann.

Die Bereitstellung von Kreditmitteln setzt eine verantwortungsbewusste Prüfung der Kreditwürdigkeit voraus. Dies dient nicht nur dem Schutze der Bausparkasse, sondern auch, um den Kunden vor Schaden zu bewahren. Trotz der durch die Leistungen des Bausparers gezeigte Sparkontinuität im Gegensatz zum sogen. "Nachsparen" (eine widersinnige Wortschöpfung) kann die Bausparkasse die Darlehensgewährung ablehnen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Bedienbarkeit des Zins- und Tilgungsdienstes der Fremdmittel samt Nebenkosten langfristig gesichert erscheint.


LittleArrow  05.01.2012, 14:31

Die Schutzfunktion würde sicherlich an Sinn, Gewicht und Anerkennung gewinnen, wenn der Sparer im Falle der Kreditablehnung seine sämtlichen Einzahlungen zuzüglich der Zinsen (abzgl. Abgeltungsteuer) zurückbekäme. Dabei also auch jedwede Abschluss-, Kontoführungs- und Kreditprüfungsgebühren erstattet würden.