bausparkasse verweigert kredit Ablösung an bank 500000 sind angespart restkredit von 60000 wären dur
wir haben eine kredit der durch die bausparkasse abgelöst werden soll-100000,-- bei der bank nachdem rücklastschriften waren weil das gehalt noch nicht gebucht war verweigert nun die bausparkasse das darlehen angespart sind 50000,- darlehen würde sich nun auf 50000,-- belaufen kann die bausparkasse das darlehen einfach verweigern
3 Antworten
das solltest du nicht so einfach hinnehmen bzw. dir gefallen lassen. sollte dein gehalt nicht mehr ausreichen,kann man eine zusätzliche person, einen mitkreditnehmer benennen,der für die bezahlung der raten mit einsteht.
Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, dieser ist sogar vererbbar. Jedoch besteht für die Bausparkasse die Möglichkeit die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise zu verweigern.
noch etwas vergessen. die 50000€ die du angespart hast, darauf hast du auf alle fälle einen anspruch. solltest du das darlehen nicht in anspruch nehmen, kann es sein das du die abschlussgebühr auch zurück bekommst. bei der lbs wird so verfahren.
Melchior: Voraussetzung der Darlehensgewährung sind u. a. die einwandfreie Bonität (= Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit) des Darlehensnehmers und eine sichere Rangstelle der Grundschuld im Grundbuch. Deine Bonität könnte durch die ungedeckten Lastschriften gelitten haben.
Empfehlung: Kläre den Sachverhalt mit der Bausparkasse und weise auf dein bisheriges Sparverhalten und die hohe Ansparsumme als deutlichem Bonitätsbeweis hin.
Bei der Darlehensvergabe prüft die Bausparkasse die Bonität des Schuldners. Rücklastschrift(en) werden von manchen Banken/Bausparkassen sehr kritisch gesehen und sind teils ein k.o.-Kriterium für die Darlehensvergabe. Da hilft es nur, sich an einen anderen Darlehensgeber zu wenden. Denkbar ist die Prolongation bei der Bank, die aktuell finanziert hat oder auch bei anderen Geldgebern anzufragen. Die Rücklastschriften sollte man dabei nicht verheimlichen, sondern vielmehr erklären, wie es dazu kam.
Vielen dank für dir Info. Auf welches Gesetz kann ich mich da berufen ?