Kann das Finanzamt bei unentgeltlichem Wohnrecht fiktive Mieteinnahmen ansetzen, die man versteuern muß?
Hallo, ich habe eine Frage, bin aber nicht in der Lage, sie auszudrücken.
Kann mir jemand helfen?
1 Antwort
Super Sachverhalt. Keine Erläuterung um wen es geht.
Der, der das Wohnrecht hat?
Den, dem das Haus gehört?
Warum hat die Person ein Wohnrecht bekommen? Teil des Kaufpreise, oder Auflage bei einer Schenkung?
wfwbinder
03.02.2018, 17:48
@wessi
Nein, da gibt es keine fiktive Miete. Es ist lediglich kein abzug on Kosten erlaubt (war ja bisher bei der Vermietung zulässig).
Allerdings ist die Schenkung zu bewerten und würde bei späteren Schenkungen, oder Erbschaften (falls innerhalb von 10 Jahren) mit angerechnet.
Wenn die Tochter Sozialleistungen (z. B. ALG II bezieht) wird ihr dort natürlich keine Miete erstattet.
Es geht um mich als Eigentümer und eine Einliegerwohnung, die bisher
fremdvermietet war und jetzt im Rahmen einer Schenkung von meiner
Tochter mit kostenlosem Wohnrecht bezogen wird und Sozialhilfe bezieht