Mein Kabelanschluss ist unter "sonstiger Zuschlag " in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt, ist das so zulässig?
Hallo Mein Vermieter die GWH Hessen hat mir den Kabelanschluss / 8,00 Euro nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sondern als " sonstigen Zuschlag " separat . Erst nach meinen Anfragen bei der GWH wurde mir gesagt das es die Kosten für den Kabelanschluss sind. Ich find das schon recht merkwürdig. Ich habe in meiner Wohnung nur die Buchse für Kabelfernsehen /Unitymedia nichts weiter. Ich bin der Meinung das ein Kabelanschluss ,für den Kosten erhoben werden , mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden muss, oder ? Kann mir jemand helfen und eine Anwort geben ! Vielen Dank
3 Antworten
nur die Buchse für Kabelmedfernsehen /Unitymedia
Das ist doch wohl ein Kabelanschluß. Insofern verstehe ich die Frage nicht. Oder bist Du persönlich Kunde von Unitymedia? Damit meine ich, daß nicht der Vermieter den Kabelvertrag für das ganze Haus angeschlossen hat, sondern nur dem Anbieter das Anbringen des Übergabepunktes gestattet hat.
Danke für die Anwort. Es geht nicht wegen den Bezahlen sondern um die Position der Aufführung " sonstige Kosten " in der Nebenkostenabrechnung ob das so zulässig ist.
Die Kosten für einen Breitbandkabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne sind in der Betriebskostenverordnung als Kostenart Nr. 15 aufgeführt.
Für mich ist - mangels Kenntnis Deines Mietvertrages - nicht erkennbar, warum Kabelanschlusskosten als Sonstige Betriebskosten (Nr. 17) oder Sonstiger Zuschlag aufgeführt werden sollten anstelle in Nr. 15. Eine zur Nr. 17 gehörige Kostenart müßte im Mietvertrag ausdrücklich benannt werden.
Wenn Du mehrfach diese Kostenart "Sonstiger Zuschlag" in der Betriebskostenabrechnung akzeptierst, auch stillschweigend duldest, dann kannst Du ihr nach ca. 4 - 5 Jahren nicht mehr widersprechen. Du mußt der Position regelmäßig, also jährlich widersprechen, auch wenn Du letztlich (gerne?) die Kabelkosten bezahlst.
Über diese Formulierung stolpere ich:
Ich habe in meiner Wohnung nur die Buchse für Kabelfernsehen /Unitymedia nichts weiter.
Was hast Du denn von einer Kabelanschlussmöglichkeit erwartet? Ein Verbindungskabel von der Buchse bis zum Fernseher und/oder auch noch den Fernseher? Oder heißt "Ich habe in meiner Wohnung ... nichts weiter", dass die Wohnung völlig leer ist?
Schreib doch mal bitte genauer, was Du Dir hierbei vorgestellt hast.
Solange die Kosten unter "sonstiges" genau deklariert sind, ist alles im grünen Bereich.
Sieh mal, diese Seite zu dem Thema solltest Du Dir durchlesen:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/sonstige-betriebskosten/
Danke für die Rückantwort. Nein genau deklariert sind sie leider nicht . Nur sonstiger Zuschlag 8,00 Euro sonst steht nichts dabei . Erst nach Anfragen beim Vermieter wurde mir gesagt das es für den Kabelanschluss wäre.