Ist Wertpapierhandel als Kleingewerbe möglich?

3 Antworten

Meine erste Frage: wie alt bist Du?

Wenn es Dir einfach darum geht, mit Wertpapieren (Fonds, Aktien, Bonds) zu handeln, können Deine Eltern ein Depot eröffnen und Dir die Zugangsdaten überlassen. Im Grunde sind sie damit natürlich für Risiken (insbes. Verluste) im Depot verantwortlich, aber das geht auf Deine Rechnung, d.h. gegen Deinen Sparerpauschbetrag, gegen Deine Verlusttöpfe und auf Dein Konto. Rechtlich sind die Bevollmächtigten die Handelnden, d.h. Du müsstest theoretisch Aufträge Deinen Eltern zur Ausführung vorlegen, die die Aufträge dann durchführen.

Der Schritt mit einem Gewerbe, das sich im Wertpapierhandel beteiligt, wäre ja ein Geschäft, das nicht auf Deine eigene Rechnung, sondern auf Rechnung Dritter handelt. Wäre es nur Dein eigenes Vermögen, so gäbe es keinen Anlass für ein Gewerbe. Das zusammen mit der Minderjährigkeit dürfte ohne entsprechende Qualifikation eine Hürde darstellen, die Du nicht überwunden bekommst. Abgesehen davon stellt sich natürlich die Frage, ob Dritte einem Minderjährigen ihr Vermögen anvertrauen wollen.

Es stellt sich auch die Frage, was das mit dem Kleingewerbe soll. Nicht nur gibt es diesen Begriff an sich nicht, sondern es wäre auch ziemlich sinnlos. Wenn Du nämlich erfolgreich bist, dann wird der Gewinn deutlich höher als die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung sein - abgesehen davon, dass es dabei um Umsatzsteuer geht und die ist im Wertpapierhandel ziemlich irrelevant. Vorsteuern werden ja auch nicht viele anfallen.

Dass Du sowieso nur ein Gewerbe anmelden kannst, wenn Du die Erlaubnis deiner Eltern und des Familiengerichts hast, ist Dir beim Heraussuchen der Dokumente (was für Dokumente eigentlich 🧐?) begegnet?


TradingGuru123 
Beitragsersteller
 15.10.2023, 16:56

Die Erlaubnis der Eltern sowie des Familiengerichts meinte ich damit, wollte es aber nicht weiter beschreiben, weil es für die Frage irrelevant ist.

Eifelia  15.10.2023, 17:26
@TradingGuru123

Ich wunderte mich halt über die Wortwahl - "heraussuchen" kann man Genehmigungen ja nun nicht wirklich.

Es mag vielleicht im Zwergenland Kleingewerbe geben. Hier bei uns gibt es das nicht.

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung hat nur für die Umsatzsteuer Bedeutung.

Wertpapierhandel als Gewerbe? Glaubst Du, irgendeine Börse würde Minderjährige als Aktienhändler zulassen oder, wie stellst Du Dir das vor?


TradingGuru123 
Beitragsersteller
 15.10.2023, 17:02

Man beantragt beim Familiengericht die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, woraufhin die Reife des Antragstellers geprüft wird. Aus der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit, die vom Familiengericht erteilt wird, ergab sie die Frage, ob man sich dadurch auch zum Wertpapierhandel qualifiziere. Nicht als natürliche Person sondern als Unternehmen, das sich auf Wertpapierhandel spezialisiert.

Privatier59  15.10.2023, 17:14
@TradingGuru123

Offensichtlich ist Dir der Unterschied zwischen Unternehmen und Unternehmensträger nicht ganz klar.

Ein Unternehmen ist eine organisatorische Einheit. Für die ist das Familiengericht schon einmal nicht zuständig.

Das Familiengericht ist auch nicht dafür zuständig, einen Minderjährigen für den Wertpapierhandel zu qualifizieren. Es kann ihn nur für eine bestimmte Tätigkeit für geschäftsfähig erklären.

Die sonstigen Voraussetzungen muss sich der Minderjährige dann schon selber schaffen. Wenn die Börse keine Minderjährigen als Händler zulässt ist Ende Gelände.

Eifelia  15.10.2023, 17:27
@TradingGuru123

Nicht als natürliche Person? Du willst also eine Kapitalgesellschaft gründen? Dass das einiges kostet, ist Dir auxh bewusst?

Und wie geht "nicht als natürliche Person" und "Kleingewerbe" zusammen? (Dass es in D kein "Kleingewerbe" gibt, wurde Dir ja bereits erklärt)