Waschküche nicht abschließbar?

3 Antworten

"Wenn die Waschküche keine abschließbare Tür und kein Fenster zum Lüften habe, sei der Mietgebrauch eingeschränkt. Das Gericht hatte deshalb einem Mieter recht gegeben, der seine Miete um zehn Prozent gekürzt hatte"

"Die Waschküche in einem Mehrfamilienhaus muß abschließbar sein und eine Lüftungsmöglichkeit haben. Es sei dem Mieter nicht zuzumuten, während der Wäsche und des Trocknens ständig auf die Wäsche aufzupassen, um sie vor Diebstahl zu schützen, entschied das Kasseler Amtsgericht in einem Rechtsstreit. (Az.: 451 C 3313/95)"


imager761  06.09.2020, 08:57

Immer wieder köstlich, 25 Jahre alte erstinstanzliche Einfallurteile zu zitieren um einen vermiendlichen Rechtsanspruch zu begründen :-)

BTW: Wie argumentiert der M eigentlich, wenn das Lüften nur über eine geöffnete Tür möglich wäre?

Ist die Nutzung der Waschküche vertraglich vereinbart? Ansonsten könnte der Vermieter so boshaft sein, auf Beanstandungen einfach damit zu reagieren, dass er die Waschküche schließt. Selbstverständlich als Service sind Waschküchen schon lange nicht mehr. Die meisten Mieter waschen in der eigenen Wohnung.


magdaski 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 17:33

Hallo, danke für die Antwort. Ich habe in dem Mietvertrag leider nichts zT. Waschküche gefunden. In der Wohnung gibt es aber keinen Platz und keine Anschlüsse für eine Waschmaschine. Manche Mieter halten die Waschmaschienen in der ca. 3 m2 Küchen, in der Küche habe ich keinen Platz für ne WM. Mir geht es darum, das der Schloß in der Tür ausgetauscht wird auf einen mit Schlüssel, sodass ich meine nicht billige Geräte wieder anschließen kann. Ich muss noch dazusagen, die Tür war abschließbar, vor 2 Tagen kam einer vom Vermieter (eine Vermietungsgesellshaft ist das, nicht ein privater Vermieter)und hat den Schloß auf einen nicht abschließbaren ausgetauscht, ohne uns zu informieren. Wo finde ich im Gesetzbuch Mietrecht etwas zu diesem Thema?

Die Waschküche muss abschließbar sein.

Nein. Ebensowenig wie andere Gemeinschaftsflächen, etwa Treppenhaus, Garten oder Dachboden :-O

Nur die Mietsache selbst muss eine abschließbare Einheit bilden, also eine verschließbare Wohnungstür aufweisen.

Und wer nun meint, dann eben zur Selbsthilfe zu greifen, weil er irrigerweise ein Gewohnheitsrecht vermutet, darf abgemahnt und zu Rückbau gezwungen werden, selbst wenn er jedem Berechtigten seinen Schlüssel überliesse - des Vermieters Eigentum, seine Regeln :-O