Du darfst dich nicht ungerecht behandelt fühlen, weil auch das Aussehen deines Gartenanteils sich auf den Gesamteindruck auswirkt. Möglicherweise hat der Vermieter auch Verpflichtungen aus der Hausordnung, die er ohne deine Mitwirkung nicht erfüllen kann. Das sollte er aber im Mietvetrag fixiert haben.
Laß dir auf die Quittung schreiben "pauschaler Unkostenersatz", dann ist klar, dass es keine Vermietung war. Die verursachen doch bestimmt Kosten, für Strom und WC-Wasser und Putzen. Das ist doch plausibel, dass bei 500 EURO einmalig kein Gewinn gemacht werden sollte.
Die Begriffe Abschreibungen und Tilgung kommen aus ganz verschiedenen Bereichen. Abschreibungen sind betriebswirtschaftlich der Wertverbrauch der Anlage in dem Zeitraum. Sie fließen in die Erfolgsrechnung als Aufwand ein. Die Höhe sollte betriebswirtschaftlich am besten dem tatsächlichen Wertverlust entsprechen, wenn man den richtigen Gewinn oder Verlust ermitteln will. Tatsächlich ist die Festsetzung der Höhe der Abschreibung Spielräumen ausgesetzt, die je nach Interessen ausgeschöpft werden. Wer viel Gewinn ausweisen will, z. B. weil er das Ergebnis für die Gläubiger möglichst gut aussehen lassen will, wird die Abschreibungen möglichst niedrig ansetzen und umgekehrt, wer weniger Steuern zahlen will, wird möglichst hohe Abschreibungen als Aufwand ansetzen. Der Gesetzgeber setzt dem Grenzen im Handelrecht und im Steuerrecht. Die Tilgung ist für die Finanzplanung wichtig, damit man weiß, wann man was bereitstellen muss. Betraglich ist sie durch Vertrag festgeschreiben und hat keine Spielräume. Betrachte am besten die beiden Begriffe getrennt.