Ich habe einen reservierten Artikel verkauft , hat das ein Nachspiel?
Hallo, ich habe bei Kleinanzeigen einen Artikel für jemanden reserviert für 5 Tage . Ich habe den Mann aufgefordert eine kleine Anzahlung zu leisten damit ich sicher sein kann das er auch wirklich kommt , er hat abgelehnt hat mir aber versichert das er auf jede Fall kommt . Am nächsten Tag habe ich den Artikel verkauft und dem Mann gleich bescheid gesagt . Ich weiß ist nicht nett aber 5 Tage waren mir zu lange und es gab andere Interessenten. Jetzt eskaliert es . Muss ich mir jetzt Sorgen machen über rechtliche Schritte?
1 Antwort
Ich würde hier einfach mal behaupten:
- Ein Kaufvertrag ist hier (noch) nicht zustande gekommen (Einigung Preis / Eigentumsübergang), dem widerspräche auch der Reservierungswunsch des pot. Käufers.
- Ein Reservierungsvertrag ist mangels übereinstimmender Willenserklärungen ebenfalls nicht zustande gekommen. Der pot. Käufer hat einen Reservierungswunsch geäußert (Antrag), du hast eine Anzahlung / Sicherheit zur Bedingung gemacht (Gegenantrag), diese hat der pot. Käufer abgelehnt (Vertragsverhandlungen gescheitert).
Damit bist du frei, den Gegenstand anderweitig zu verkaufen. Abgesehen davon wäre fraglich, ob sich eine Klage für den (pot.) Käufer auch nur ansatzweise lohnen würde.
Disclaimer: IANAL; BRD-Recht