Ambulant betreutes Wohnen am Zweitwohnsitz - welches Sozialamt?
Hallo,
ich studiere an meinem Zweitwohnsitz, der Hauptwohnsitz ist allerdings noch bei meinen Eltern. Bin noch familienversichert und das Kindergeld fließt auch zu meinen Eltern, deshalb sollte ich es so machen. Jedenfalls beantrage ich gerade die Eingliederungshilfen für das ambulant betreute Wohnen am Zweitwohnsitz und frage mich, ob dafür das Amt am Zweitwohnsitz zuständig ist oder ob ich das am Erstwohnsitz machen muss. Da man ja auch zu einem Gespräch geladen wird wollte ich es eigentlich am Zweitwohnsitz machen. Geht das denn überhaupt?
2 Antworten
Die Begutachtung (das Gespräch) wird häufig vom örtlichen Gesundheitsamt bei Dir vor Ort durchgeführt, im Rahmen der Amtshilfe. Selbst wenn Du am neuen Wohnort mit Hauptwohnsitz gemeldet wärest, wäre u.U. eine Zeit lang noch das vorherige Sozialamt zuständig.
Ruf einfach beim Sozialamt an, die werden Dir sagen, welches Sozialamt zuständig ist. Und sie sollten Dir dann auch die Formulare zuschicken.
Was wäre einfacher als dort selbst zu fragen?
Solche Antworten kannst Du Dir sparen - schliesslich bist Du es, der um Lösungen bittet.
Hier findest Du niemanden, bei diesen Ämtern arbeitet - sich mit deren Interna auskennt.
Die Unterlagen sind fertig und das Amt hat bis Montag zu. Außerdem habe ich ein Problem mit Telefonaten. Ich habe nur gefragt, solche Kommentare können Sie sich wirklich schenken.