Investition ins Elternhaus?

5 Antworten

Die einige wirklich saubere Möglichkeit wäre, die Aufteilung in Teileigentum, also Wohnungsgrundbücher für jede der Wohnungen zu bilden und dir dann die entsprechende Wohnung zu übertragen. Ist aber mit einigem an Kosten verbunden.
Die von Alarm67 geschilderte Vorgehensweise wäre auch eine Option (insbesondere um dich abzusichern), die aber meiner Meinung nach nicht ausreicht, um die Mutter von der Steuerpflicht zu entbinden, da sie weiterhin zu dem entsprechenden Anteil Eigentümerin des gesamten Objektes bleibt.


WunderAgent 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 21:27

Kann ich denn überhaupt mich als Vermieter angeben bzw. einen Mietvertrag abschließen, ohne dass ich Eigentümer der Immobilie bin? 

Muss ich erst Eigentümer werden und mit welchen Kosten ist das zu Lebzeiten meiner Mutter verbunden?

orgel  23.03.2022, 21:54
@WunderAgent
Kann ich denn überhaupt mich als Vermieter angeben bzw. einen Mietvertrag abschließen, ohne dass ich Eigentümer der Immobilie bin? 

Theoretisch geht das, das BGB schreibt kein Eigentum vor, um als Vermieter aufzutreten. Ich hab das mit dem Wohnungseigentum ja auch nur als die sauberste Möglichkeit erwähnt… Denn problematisch könnte es sonst werden, wenn das Finanzamt die Konstellation als ein Scheingeschäftes einstuft, damit die Mutter die Mieteinnahmen nicht versteuern muss. Dazu sollte man definitiv einen Steuerberater befragen.

Den Anteil des Hauses, was den Wert Deiner Investition entspricht, wird Dir übertragen und im Grundbuch eingetragen.

Dann ist Deine Investition abgesichert.

Und den Rest besprichst Du am besten mit einem Steuerberater und dem Notar, den ihr eh benötigt.

Am Schlausten wäre der Übertrag komplett auf dich. Dies ist aber mit einem Risiko für die Mutter verbunden.

Woher ich das weiß:Recherche

Für den Anteil wo Du im Grundbuch stehst.