In Deutschland gemeldet, in Griechenland arbeiten?
Hallo an alle,
Ich bin in Deutschland in Vollzeit angestellt und zahle selbstverständlich in Deutschland Renten- und Sozialversicherungen. Laut meinem Vertrag darf ich 100% meiner Arbeitstagen im Homeoffice leisten.
Darf ich denn meine Arbeitstätigkeit von Griechenland aus verrichten?
Bräuchte ich dafür eine A1 Bescheinigung? Angenommen ich habe dort eine Privatversicherung abgeschlossen.
Beste Grüße
2 Antworten
Leider gibt Dein Sachverhalt nur ein unvollständiges Bild von den steuerlich relevanten Fakten.
Ich kann davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ein deutscher(-) Unternehmer(-n) ist.
Aber wir wissen nicht, ob Du nur über den Wohnsitz in GRiechenland verfügst, sofern as nicht das Gästezimmer bei Freunden ist, oder ob Du einen Wohnsitz in Deutschland hast.
- Wohnsitz in Deutschland = unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland.
- Wohnsitz in Griechenland = unbeschränkt steuerpflichtig in Griechenland.
Sollte in beiden Ländern ein Wohnsitz vorliegen und somit in beiden Ländern die unbeschränkte Steuerpflicht, entscheidet as BA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), wo zu versteuern ist.
Auch gäbe es die Möglichkeit gem. § 1 Abs. 3 EStG ie unbeschränkte Steuerpfliocht in Deutschland zu beantragen, um in den Genuß der Steuervorteile (Grundfreibetrag usw.) zu kommen.
Ich bin gar nicht in Griechenland angemeldet.
Das ist steuerlich völlig irrelevant. Einen Wohnsitz haben bedeutet, dass eine Wohnung vorhanden ist, die einen dauerhaften Aufenthalt ermöglicht.
Die polizeiliche Anmeldung ist Melderecht, kein Steuerrecht.
Wenn u einen Wohnsitz in Deutschland hast, ist alles andere völlig egal. Natürlich kannst u mit Deinem Laptop abwechseln in Griechenland, auf Teneriffa, oder am Lago Maggiore sein. Ändert an der steuerlichen Beurteilung nichts.
Du darfst dich doch dort nur 183 Tage aufhalten, oder isf das auch nich mehr so?
Die 183 Tage Regelung wird häufig genannt, ohne den Artikel im entsprechenden DBA komplett zu lesen.
Ein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit wir nicht im Wohnsitzland, sondern im Beschäftigungsland besteuert, wenn
- dort der Arbeitgeber seinen Sitz hat und
- der Arbeitnehmer sich mehr als 183 aufhält und
- es nicht von einer Niederlassung es Unternehmens aus dem Wohnsitzland getragen wird.
Wir können den Fall nicht lösen, ohne den/die Wohnsitz(e) des Fragers zu kennen.
Vielen Dank für die detaillierte Antwort.
Noch zu den fehlenden Informationen:
Es geht um einen unbefristeten Arbeitsvertrag einer Festanstellung nach dem deutschen Gesetz - mit 100% Home Office Regelung. Alle Leistungen für Versicherungen und Steuer werden in Deutschland bezahlt und werden weiter so bleiben.
Nun möchte ich nur wissen ob ich „inoffiziell“ meinen Koffer anpacken und von Griechenland aus - vielleicht auch von anderen EU Ländern - arbeiten „darf“, aber gleichzeitig möchte ich meinem Arbeitgeber kein rechtliches Problem verursachen. Mein Manager würde ich selbstverständlich wissen lassen.
Vielen Dank im Voraus