Als deutsche Beamte in Homeoffice in Paris?

4 Antworten

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Wenn du deinen Lebensmittelpunkt nach Frankreich verlegst, stehen dir dort Leistungen zu die für Kinder besser sind als unsere.
Ob es Beamten erlaubt ist im Ausland zu leben glaube ich nicht. Dein AG hätte auch Probleme dich abzurechnen, da er dich in Franlreich nicht so einfach Sozialversichern kann.

Da ich im Moment auf Probe verbeamtet bin.

Lass es Beamter ist wertvoller.

Melde dich bei einem Freund in D an. Und mach Urlaub wie du willst :-)


Sophie546 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 13:50

Rechtlich gesehen bin ich keine Beamte, sondern DO-Angestellte. Mein Arbeitgeber und ich haben uns quasi darauf geeinigt, dass für mich die Beamtenregelungen anzuwenden sind.

Es ist wirklich ein Spezialfall.

Deswegen bin ich so verzweifelt und überlege, ob ich evtl. wieder meine Anstellung nach tvöd beantragen soll

Hallo,

Ich bin inzwischen DO- Angestellte auf Lebenszeit und bin in Telearbeit, allerdings nicht in Paris- noch nicht.

Irgendwie kam die Pandemie dazwischen.

Wenn dein Arbeitgeber bereits Bescheid weiß bist du mir also ein Schritt voraus.

Bei mir dauert es noch einige Zeit, bis ich endgültig nach Paris umziehe. Ich habe die Hoffnung, dass dem nichts im Wege steht.

Prüfen geht bei uns leider erst dann, wenn man bereits einen offiziellen Antrag gestellt hat. Ich bin allerdings noch nicht so weit.

Wenn dein Arbeitgeber das Ergebnis mitteilt, könntest du mir bitte eine Rückmeldung geben?

🙏

Ich musste Googeln was ein DO-Angestellter ist und fand dies:

Anders als ein Beamter steht der DO-Angestellte damit nicht in einem öffentlich-rechtlich Dienstverhältnis, sondern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis: Im Gegensatz zum Beamten wird er nicht ernannt, sondern schließt einen Arbeitsvertrag, dessen Gegenstand das Beamtenrecht und die jeweilige Dienstordnung ist.

Sowohl das, wie Deine Frage nach der Sozialversicherung passt nicht zu:

Da ich im Moment auf Probe verbeamtet bin.

Auf jeden Fall ist es so, dass Du mit Wohnsitz in Frankreich automatisch in den Genuss aller dortigen Sozialleistungen kommst und nicht mehr der deutschen. Vergütungstechnisch gilt natürlich Deutschland.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sophie546 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 13:11

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt, ich werde ganz normal wie eine Angestellte im öffentlichen Dienst behandelt. Kann ich dann meine Beihilfe und die deutsche PKV beibehalten? Später auch meine Pension aus Dt bekommen?

wfwbinder  27.09.2019, 15:59
@Sophie546
Das heißt, ich werde ganz normal wie eine Angestellte im öffentlichen Dienst behandelt.

Von der Vergütung bestimmt, aber steuerlich ist Frankreich angesagt, wegen des Wohnsitzes.

wfwbinder  28.09.2019, 05:01
@Petz1900

Stimmt.

Aber es bleibt zu prüfen, wie es mit der Zusammenveranlagung aussieht, ob das ggf. besser ist.

Sophie546 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 13:42
@Petz1900

Ich hatte meine Frage tatsächlich falsch formuliert. Mein einziges Problem ist eigentlich, dass ich als DO- Angestellte Beihilfeberechtigt bin und Sozialversicherungsfreiheit besteht, d.h. ich zahle keine Beiträge an die Rentenversicherung und bin auch privat krankenversichert (wie ein Beamter).Lohnsteuer wird aber von meinem Gehalt auch jetzt abgezogen.

Ich möchte wissen, ob ich in Frankreich diese ganzen Abgaben hätte, obwohl ich in Deutschland ja davon befreit bin. Gibts da evtl. Ausnahmen? Steuern werden wie gesagt auch hier fällig und es macht für mich keinen großen Unterschied, ob ich die an deutsche oder franz. Ämter zahlen muss.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

was ist denn aus deinen Plänen geworden? Ich bin auch DO-Angestellte (BG) und möchte aus den Niederlanden aus dem Homeoffice arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte mir das auch gerne ermöglichen, aber sie prüfen derzeit noch, ob es überhaupt möglich ist.