In der Ausbilung und Minderjähirg- Darf ich meine Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln als Entfernungspauschale (Als wenn ich Auto gefahren bin) ansetzen?
Hallo Freunde,
ich habe meine erste Steuererklärung abegeben, mich vorher viel informiert und letztens meinen Bescheid erhalten.
Ich habe meine Tatsächlichen Wegstrecken von Wohnort zu meinen verschiedenen Einsatzgebieten angegeben. In einem Jahr, indem ich aufgrund meines Alters noch überhaupt nicht Auto fahren konnte. Das hat mir das Finanzamt nun angekreidet und mir alle angebeben Fahrkosten abgezogen.
Wenn ich mich im Internet informiere steht dort aber sehr deutlich, dass ich bei Fahrten mit den Öffis - den eigentlichen Weg mit dem Auto ansetzen dürfte.
Kennt sich jemand damit aus? Ich habe vor gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen.
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Schau in §9 Abs. 1 Nr. 4a EStG:
Werbungskosten sind [...] Aufwendungen des Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4 sowie keine Familienheimfahrten sind. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.
Du kannst also entweder die tatsächlichen Aufwendungen (z.B. Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr als Einzelstrecken oder als Deutschlandticket) oder die pauschalen Kilometersätze für das benutzte Beförderungsmittel ansetzen. Einen eigenen Pkw hast Du offensichtlich nicht verwendet, also bleibt nur die erste Option.
Ausnahme: wenn Du ab 16 einen Traktorführerschein hättest und mit dem Traktor zur Arbeit fährst. Dann könntest Du das Finanzamt widerlegen.
Was mich hier aber wundert: Du sagst, es wäre eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung. Gleichzeitig gibt es einen Verspätungszuschlag nach §152 AO. Ich ging bisher davon aus, dass es bei freiwilligen Einkommensteuererklärungen keine Verspätungszuschläge gibt. Bist Du zur Abgabe aufgefordert worden?
Zuerst einmal stellt sich die Frage ..... wieviel Lohnsteuer hast Du denn in 2022 (?) überhaupt gezahlt?
Desweiteren .... wieso unterschiedliche "Einsatzgebiete" ..... was meinst Du damit?
Ich habe Fragen.
Bist du überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Bekommst du mehr als 1300 € Brutto? Hast du im laufenden Jahr irgendwas an Lohnsteuern bezahlt?
Wenn du alle Fragen mit nein beantwortest, zieh die Steuererklärung zurück. Denn du wirst zahlen müssen, zurück bekommst du nichts, da du keine Lohnsteuer gezahlt hast, du müsstest zahlen für den Betrag den du mehr verdient hast und dem jahressteuerfreibetrag von knapp 11000 € dementgegen setzt du deine Steuerlichen Ausgaben. Wenn du nichts weiter hast, wie deine Fahrkosten, dann wirst du dennoch nachzahlen müssen.
Mein Rat also, zieh die Erklärung zurück.
Im Jahr 2021 habe ich 115 €Lohnsteuer bezahlt. Die Steuererklärung habe ich auch genau aus diesem grund gemacht.. um mir diesen betrag wieder zu holen.
Verpflichtet bin ich allerding nicht. (Fufact: Das FA hat mir 275 Euro Verspätungszuschlag draufgebrummt.. Dagegen werde ich aufjedefall Einspruch einlegen.)
meinst du das Finanzamt ist blöd, wenn du wegen deines Alters kein Auto fahren kannst, dann kannst du auch keine KM Pauschale angeben.
Du kannst aber die Fahrkarten mit den öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten angeben.
das habe ich doch geschrieben:
Du kannst aber die Fahrkarten mit den öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten angeben
Entfernungspauschale heißt Entfernungspauschale, da das Beförderungsmittel EGAL ist.
ich kenne einen Polizisten, der zur Schicht (mehr als 20 km) entweder joggt oder mit dem Rad fährt. er bekommt auf den Cent genau die selbe Entfernungspauschale als sein Kollege, der mit dem Pkw fährt
wenn du wegen deines Alters kein Auto fahren kannst, dann kannst du auch keine KM Pauschale angeben.
das! das Dingens heißt eben Pauschale, da das Beförderungsmittel egal ist!
Du hast aber auch geschrieben:
"meinst du das Finanzamt ist blöd, wenn du wegen deines Alters kein Auto fahren kannst, dann kannst du auch keine KM Pauschale angeben."
Und das ist falsch. Er kann sehr wohl die km- Pauschsle angeben, da diese verkehrsmittelunabhängig ist.
Wie sich inzwischen aber herausgestellt hat, geht es aber gar nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern um Dienstreisen...
Ich meine das für das Fahrzeug, keine KM Pauschale für das Auto und nicht im allgemeinen, natürlich kann jeder seine Fahrtkosten beim Finanzamt angeben, das habe ich ja auch mit den Fahrkarten geschrieben.
Das kann man auch mit der Mofa fahren oder mit dem Fahrrad, aber wenn man als U18 jähriger die Km Pauschale fürs Auto angibt, dann stellt sich das Finanzamt eben quer weil ja etwas nicht stimmt.
das meinte ich ja mit der Fahrkarte, ich habe es nur nicht so ausführlich geschrieben weil ich davon ausgegangen bin das es der FS so versteht.
Das kann man auch mit der Mofa fahren oder mit dem Fahrrad, aber wenn man als U18 jähriger die Km Pauschale fürs Auto angibt, dann stellt sich das Finanzamt eben quer weil ja etwas nicht stimmt.
#hm, nochmal: das Dingens heißt ENTFERNUNGSPAUSCHALE und ist unabhängig vom Verkehrsmittel!
aber ich bin raus, ist sinnlos zu diskutieren!
Leb wohl!
sorry, der Groschen ist bei mir leider Pfennigweise gefallen, natürlich habt ihr Recht, ich hatte mich so auf das Auto und der Aussage das der FS U18 ist blenden lassen und dass das Finanzamt das so abgelehnt hat.
Natürlich ist es egal wie man die Strecke zurücklegt
sorry noch mal, liegt wohl an der eisigen Temperatur draußen.
Bitte schreibe mal den Text dieser "Ankreidung" hier herein.
Und auch von mir die Frage: Hast Du überhaupt Lohnsteuer bezahlt als Auszubildender? Betrugen die angesetzten Kosten zzgl. der sonstigen Werbungskosten mehr als 1.200 €?
"Die Reisekosten können nicht berücksichtigt werden, da die EntfernungsPS nur anzusetzen ist wenn die Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt wurden. Davon ist aufgrund es Alters nicht auszugehen"
Und ohne die gestrichenen Reisekosten werden diese 115 € nicht vollständig erstattet?
Zu Dienstreisen:
https://www.spendesk.com/de/blog/kilometerpauschale-bei-dienstreisen/
Nein, eigentlich nicht. Kann es evtl. daran liegen, dass wir meine Kranken und Pflegeversicherung bei meinen Eltern angegegebne haben? Ich hab da echt noch keinen Plan.
Mein AG muss doch eigentlich genau berechnen, wie viel Loghnsteuer ich bezahlen muss.. sodass es ohen weitere Einkünfte gar nicht erst zu einer Nachzahlung kommen kann...
Noch Außerdem: Ich mache meine Steuererklärung auch aufgrund der Arbeitnehmersparzulage von 123€
"Kann es evtl. daran liegen, dass wir meine Kranken und Pflegeversicherung bei meinen Eltern angegegebne haben?"
Wie bitte? Wie ist das denn möglich? Wenn Du als Azubi Lohnsteuer zahlst, dann bist Du auch sozialversicherungspflichtig - dann tragen doch Deine Eltern nicht Deine Krankenversicherungsbeiträge?
Das ist falsch. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig, und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf man die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen, wenn diese höher als die Entfernungspauschale sind.