Brauche ich Belege für die Fahrten zum Vermietungsobjekt?

3 Antworten

Ich könnte mich krümeln vor Lachen bei soviel Unbedarftheit. Genereller Prüfungsschwerpunkt für das Steuerjahr 2014 sind in diesem Jahr übrigens die Angaben zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Du kommst denen also gerade recht;-)))

Der Inhalt Deiner Frageerläuterung legt eine geplante Steuerverkürzung nahe.

Du solltest Deine Fahrten und deren Notwendigkeit wasserdicht belegen oder glaubhaft machen können. Du bist in der Beweisnot. Das Finanzamt muß Dir nicht das Gegenteil beweisen! Du wirst nämlich nicht überzeugend darlegen können, dass Du freitags ohne Übernachtung 450 km mit der Bahn hin- und zurückgefahren bist. Und mit dem Wagen kannst Du auch keinen Nachweis führen, da Dein Tachostand damit nicht korrespondiert. Du hast ja nicht einmal Tankquittungen vom Zielort;-)

habe ausserdem ein Mehrfamilienhaus finanziert

Hast Du nun einen Kredit gegeben oder hast Du ein Mehrfamilienhaus gekauft, das (teilweise) von einem Kreditgeber finanziert wurde? Bei solchen Textierungen dürften mündliche Äußerungen beim Finanzamt ganz schön in die Hose gehen und Deine Akte erhält den roten Punkt.

Übrigens wird sich das FA auch Deine Angaben zur Entfernungspauschale gründlich ansehen und vielleicht auch noch über die Betriebsprüfung Deine Urlaubs- und Dienstreisetage checken lassen.





riven 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 05:47

Krümel bitte weiter, damit würdest du der Menschheit was gutes tun.

Darf ich mal vermuten, dass die real entstandenen Kosten unter 7.020,-- Euro liegen? Wenn meine Vermutung zutreffend ist, hätte der Versuch hier Kosten anzusetzen die nicht wirklich entstanden sind den unschönen Begriff "Steuerhinterziehung" verdient.

Ich habe selber Einkünfte aus V+V und weiß aus Erfahrung, dass Auslagenpauschalen nicht mehr anerkannt werden, von absoluten Kleinbeträgen mal abgesehen. Bei Fahrtkosten in dieser Höhe wird vermutlich genau hingeschaut und ein Beleg für die Entstehung der Kosten verlangt werden.


riven 
Beitragsersteller
 26.08.2015, 08:27

Ich hatte eine BahnCard 100, die ich auch für Fahrten zur Arbeit nutzte. Ich könnte die jeweils letzte Seite der Mietverträge kopieren sowie die Übergabeprotokolle.

Da sind nämlich Unterdchriften und Datumsangaben sowie Ort. Außerdem habe ich viele Belege aus Baumärkten. Kann man nicht auch Tagessätze angeben, zB 12 Euro pro abwesendem Tag. Übernachtet habe ich im Haus meiner Eltern, das nah am Mietobjekt liegt.

Um nicht einen weiteren Thread aufzumachen:

Der Kaufpreis war 185000 Euro. Finanziert werden 102000 Euro über ein Hypothekenkredit von 15 Jahren, danach schuldenfrei mit 700 Euro-Raten (Effektiv 2,89%). Die restlichen 83000 Euro wurden durch die Verkäufer, meine Eltern, erlassen. Der Hintergrund ist, dass die Bank nur Finanzierungen bei Häusern ab Kaufpreis 185000 Euro unterstützt. Was müsste ich bei der Afa berücksichtigen? 102000 Euro oder 185000 Euro?

Privatier59  26.08.2015, 08:39
@riven

Wenn das Finanzamt erfährt, daß Deine Eltern in der Nähe des Mietobjekts wohnen streicht man Dir alle Fahrtkosten weil man unterstellt, daß nicht das Mietobjekt sondern der Besuch bei den Eltern der eigentliche Grund der häufigen Fahrten ist. 

riven 
Beitragsersteller
 26.08.2015, 09:25
@Privatier59

Primär ging es aber um das Mietobjekt. Ich brauche meine Eltern nicht jede Woche besuchen. Ganz ehrlich, ich war jedes der Wochenenden 2014 am Mietobjekt. Ich möchte aber keine unendlichen Diskussionen mit dem Finanzamt. Kann ich mich auf die Mietvertrags-, Besichtigungs- und die Übergabetermine beschränken? Damit käme ich auf 15 Fahrten, die ich in etwa nachweisen kann. In etwa heisst, dass ich meine Anwesenheit am Objekt nachweisen kann. Ausserdem kann ich noch Zeitungsannoncen nachweisen, was ja auch anerkannt wird.

Danke

Privatier59  26.08.2015, 11:13
@riven

Dann wäre die Anerkennung sicher nicht so leicht zu versagen.

Darf ich Dich aber mal auf ein anderes Problem aufmerksam machen: Wenn schon die Fahrtkosten so hoch sind, dann wird in Verbindung mit den sonstigen steuerwirksamen Ausgaben doch vermutlich ein negatives Einkommen aus V+V entstehen. So etwas schaut sich das Finanzamt nur einige Jahre an und zieht dann die Keule aus der Tasche: Liebhaberei. Die führt dann Aberkennung der Verluste aus V+V und das auch noch rückwirkend. Folge ist, dass Du Unmengen Steuern nachzahlen mußt. Achte in den nächsten Jahren unbedingt darauf, dass ab und zu mal ein positives Ergebnis heraus kommt.

Hallo,

einmal wöchentlich wird ein normal mißtrauischer Finanzbeamter wohl nicht abnehmen. Zumal bei einer Bahnfahrt ja normalerweise Belege vorliegen sollten.

Ich persönlich habe mit pauschal einmal monatlich und 20 Cent pro Auto-km keine Probleme. Wenn entsprechende Handwerkerrechnungen und Vermietungen dazukommen, geht auch mehr.

viel Glück

Barmer