Kilometerpauschale & Bahncard 100
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Familienheimfahrten bei der doppelten Haushaltsführung. Hauptwohnsitz ist Leipzig / Arbeitsort seit 04/2012 ist der Schwarzwald. Entfernung Zweitwohnung -- Hauptwohnung 650km Lebensmittelpunkt befindet sich am Hauptwohnsitz. Ich habe bis Ende 09/2012 mehrere Familienheimfahrten (eig. fast jedes WE) mit dem Auto getätigt. Jetzt habe ich mir überlegt, eine Bahncard 100 zu kaufen. Ich frage mich jedoch nun, kann ich die Fahrten mit dem PKW beispielsweise bis 11/2012 mit dem PKW ansetzen und zusätzlich die Bahncard 100 (4000€) ? Die Fahrten mit dem PKW habe ich ja tatsächlich unternommen, auch belgebar durch EC Bankabuchungen (Tankstelle). Werbungskosten insg. ohne Bahncard ca. 12.000€ mit Bahncard100 ca. 16.000€ für 2012.
Fänds nur Schade wenn mir das FA in 2013 sagt dass ich nur entweder oder ansetzen kann.
Kann mir da jemand helfen?
MfG
Maik
1 Antwort
Grundsätzlich ist es in Deutschland so das man alle Ausgaben die im Zusammenhang mit seinem Arbeitsplatz entstehen, absetzen kann. Dies ist in Ihrem Falle bei den Werbungskosten der § 9 A ESt-Gesetz. Sie können aber jetzt schon zu Ihem zuständigen Finanzamt gehen und sich diese Aufwendungen vorab auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Sobald es bedenken an ihrer Rechtsauffasssung gibt, die ich teile, wird man Ihnen die entsprechenden § mitteilen. Stand heute ist. Können Sie beides belegen und nachweisbar machen, dann ist auch beides absetzbar.