Immobilienschenkung an Baby
Hallo liebes Forum, ein (angeblicher) Steuerexperte eines Finanzdienstleisters hat mir den Rat gegeben, mein nicht selbst genutztes 6-Familienhaus an meine Tochter zu verschenken, die im Februar zur Welt kommen wird. Wert des Gebäudes liegt bei 700.000EUR. Ich kann mir allerdings nicht erklären, wo ein Steuervorteil liegen sollte!
Zum einen fällt die Schenkung über den Freibetrag, so dass meine Tochter Schenkungssteuer zu zahlen hätte. Falls sie es nicht kann, bin ich doch in der Haftung... Allerdings soll ich die Schenkung aussprechen, bevor eine Geburtsurkunde ausgestellt wird?! Ein Neugeborenes ohne Urkunde sei - so die Aussage - nicht rechtsfähig im Sinne des Steuerrechts, wohl aber im Sinne des Erbrechts, und müsse so gar keine Erbschaftssteuer zahlen ???
Zum anderen erhielte meine Tochter ja Mieteinnahmen, die sie (wie auch ich) mit dem vollen ESt-Satz zu versteuern hat. Liegen hier viel bessere Freibeträge oder Abzüge vor??? Ich verschenke ihr ja nicht nur das Vermögen, sondern auch viele Schulden...
So unglaublich dieser Steuertip auch ist, er bringt mich doch zum Grübeln!
Was meint ihr??? Bin schon sehr auf die Antworten gespannt!!!
mit sportlichen Grüßen Franky
3 Antworten
Hat der Mensch etwas gegen Dich?
Mal abgesehen von dem irren Aufwand (wenn Du ein belastetes Haus verschenkst, muss gerichtlichein Ergänzungspfleger bestellt werden ), ist es wirtschaftlicher Unsinn.
Durch die Belastung (wenn ca. 300.000,-) würde wohl keine Schenkungssteuer entstehen, aber die Abwicklungen mit dem Gebäude würden erschwert weil für alles die Genehmigung des Ergänzungspflegers notwendig wäre.
Da kann man nur abraten. Wenn solche Aktionen für die Zukunft mal geplant werden, dann mit Vorbereitungen und keine Vermögenswerte die belastet sind.
Dieser Rat ist nicht nachvollziehbar. Einem Minderjährigen kann man ohne Beteiligung des Vormundschaftsgerichts und eines von diesem bestellten Ergänzunspflegers kein Grundstück verschenken.
Geprüft wird von dem Gericht insbesondere, das Geschäft für das Kind insgesamt vorteilhaft ist. Bei Übernahme von Schulden sieht es da eher schlecht aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Übernahme von Darlehensschulden durch das Kind genehmigt werden könnte. Dann hättest Du ein echtes Problem: Wenn Du nur das Grundstück ohne Schulden übertragen dürftest, mußt Du die Darlehenszinsen von Deinem Nettoeinkommen bezahlen. Steuerlich könnten sie nicht mehr verwertet werden.
Steuerlich gäbe es natürlich auch Vorteile: Zum einen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Da gilt der Freibetrag von 400.000 Euro alle 10 Jahre. Je früher man anfängt, desto mehr kann man übertragen. Maßgebend dabei ist der Nettowert der Zuwendung.
Darüber hinaus steht dem Kind auch der Grundfreibetrag zu. Allerdings hätte das auch Zugriff auf dieses Geld. Im Augenblick natürlich noch kein Problem. Was aber ist in 15 Jahren? Bleibt dann von dem Geld noch was übrig?
Üblich ist in solchen Fällen, die Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt: Dann tritt der Vorteil bei der Erbschaftsteuer ein, Du bist aber weiter als Vermieter zuständig.
Schon wieder eine Wurstbemme verdient! Bereits die dritte! Kannst Du mir 2 von abgeben.
Mal abgesehen vom Verkehrswert: Eine Immobilie ist ja nicht nur eine Cash-Cow, sondern beinhaltet auch unterschiedlichste Verpflichtungen aus Miet- und Kreditverträgen und Grundbesitzhaftpflicht. Solche Lasten kann man einem Kind nicht einfach notariell schenken, sondern dazu ist ein vom Amtsgericht bestellter Ergänzungspfleger nötig.
Richtig, der Hinweis auf den Ergänzungspfleger ist hier sicherlich mehr wert als alle Steuertips.
Äh...Vorbehaltsnießbrauch?