Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen
Hallo Zusammen,
vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:
Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.
Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.
3 Antworten
Der Kaufpreis wird also nicht mit Bankdarlehen sondern mit Eigenmittel belegt; er ist an den Verkäufer ratierlich zu zahlen. Deine Freundin möchte nicht Miteigentümerin werden, sich jedoch weiterhin an der ratierlichen Kaufpreisbelegung beteiligen.
Lösung: Du erwirbst in einem notariellen Vertrag den (noch nicht im Grundbuch umgeschriebenen) Miteigentumsanteil deiner Bekannten. Zeitgleich schließt ihr beide vor demselben Notar einen schuldrechtlichen Vertrag ab, der die Pflicht deiner Bekannten zur Zahlung der Kaufpreisraten und deine spätere Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet.
Zu klären wird sein, in welche Form sich deine Bekannte absichert.
Hier kann und wird dir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Du musst dir professionellen Hilfe von einem Rechtsanwalt oder Notar holen.
Wenn Ihr den Kaufvertrag ändern wollt, braucht Ihr die Mitwirkung des Verkäufers. Der könnte aber Bedenken haben, da er dann nur noch einen Schuldner und damit ein größeres Kreditausfallrisiko hat.
Als Ausweg könntet Ihr einen privatschriftlichen Vertrag abschließen, der Dich verpflichtet, nach der gemeinsamen Tilgung der ursprünglichen Kaufpreisforderung, Deiner Partnerin den ihr gehörenden Miteigentumsanteil abzukaufen.
Mit dem vorläufigen Miteigentumsanteil hätte Deine Partnerin auch erstmal eine dingliche Sicherheit für den Fall, dass Du die Rückkaufvereinbarung nicht einhalten kannst.