Immobilienbewertung beim Anfangsvermögen bei der Scheidung
Vor der Ehe haben meine Frau und ich ein Haus gesteigert. Der Verkehrswert war 320.000€, der Zuschlag erfolgte für 265.000€. Nach zwei Jahren haben wir geheiratet. Nun steht die Scheidung an und für mich wäre von Bedeutung ob beim Anfangsvermögen der Verkehrswert der Immobilie (320´€) oder der tatsächliche Kaufpreis (265´€) herangezogen wird. Üblicherweise wird ja bei solchen Bewertungen der Verkehrswert verwendet. Ist das hier auch so? Vorab vielen Dank für jede Antwort.
1 Antwort
Ich sehe das wie EnnoBecker, gleicher Eigentumsanteil, keine unterschiede.
Nehmen wir an, einer hat ein Anfangsvermögen (ohne Hausanteil ) von 100.000,- der andere 0,-.
Beide kaufen zusammen das Haus. Finanziert. Kp. 265.000 = Finanzierung
Anfangsvermögen A 100.000 + 132.500 -Restschulden 130.000,- = AV 102500,-
B nur den Hausanteil von 2.500,-
Ende der Ehe haus 400.000,- Restschulden 220.000,-= Endvermögen a) Hausanteil 90.000,- + 100.000,- = 190.000,- Zugewinn 87.500,-
B 90.000,- ZUgewinn 87.500,- Thema beendet.
Bewertung am Anfang mit dem Schätzwert 320.000,-
A 100.000,- + hausant. 160.000,- -130.000 = AV 130.000,-
B 160.000 -130.000,- = AV 30.000,-
Endvermögen
A 200.000 - 110.000 = 90.000 + 100.000 = EV 190.000,- = zugewinn 60.000,-
B 200.000 - 110.000 = 90.000 -AV 30.000 = Zugewinn 60.000,-
Du kannst den wert des Hauses und die Kreditbeträge die beide Aufnahmen ändern wie DU willst, es wird immer das gleiche rauskommen.
Nur wenn den Kaufpreis einer in bar hatte und nur der andere finanzierte, kann es sich ändern.