Hälfte des Hauses an bereits geschiedene Ehefrau schenken oder an das gemeinsame Kind?
Hallo bitte um Rat, folgendes Problem:
Mann und Frau lassen sich scheiden, haben ein gemeinsames Kind und ein Haus, dass noch ca 30% belastet ist.
Nun wohnt die Ex Frau mit dem Kind im Haus und bezahlt die monatlichen Raten des Kredites selbst ab.
Beide sind sich einig, dass der Ehemann das Haus an die Ex Frau oder an das gemeinsame Kind verschenken soll.
Leider wurde es bei der Scheidung nicht gleich geregelt, nun meine Frage
Wenn er an die Ex Frau verschenkt, wird wahrscheinlich Schenkungssteuer fällig, gibt es evtl andere Möglichkeiten diese zu vermeiden?
Wenn er an das Kind verschenkt, und angenommen der Kredit wird vorher abgelöst, könnte die Ex Ehefrau der Vormund vom Kind sein oder muß ein Familiengericht einen Betreuer bestellen?
Falls gesetzlicher Betreuer bestellt wird, welche Nachteile hätte die Ehefrau und muß dieser bezahlt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten
Die Scheidung war vor 2 Jahren
3 Antworten
Nebenbei sollte man auch bedenken, dass jedes Kind irgendwann volljährig wird.
Manche sind dann nicht mehr so süß und wollen vielleicht lieber chillen oder auf Weltreise gehen, auf Kosten der Mutter. Oder sie wollen Bafög oder Baukindergeld beantragen (geht dann nicht).
Und jede Maßnahme am Haus (vielleicht ist ja mal eine Dachsanierung fällig, neue Heizung oder Fenster) muss mit dem Kind abgesprochen werden. Das Kind könnte später auch heiraten und unter dem Einfluss einer Schwiegertochter stehen.
Da sollte man nicht nur an den kurzfristigen Steuervorteil denken.
Da sollte man nicht nur an den kurzfristigen Steuervorteil denken
Sehr sehr weise Antwort! :-)
Ich liebe solche Sachverhalte, in denen der Faktor Zeit völlig außer Acht gelassen wird und Summen anscheinend keine Rolle spielen.
Wie viel Zeit ist seit der Scheidung vergangen? Gab es einen Zugewinnausgleich? Einen Versorgungsausgleich?
So kann man nur sagen, geht zu einem Steuerberater, legt dem alles auf den Tisch, was Bedeutung für Wertermittlung, Belastungen usw. hat und rechnet mit ihm durch.
Es gäbe verschiedene Möglichkeiten, den Hausanteil zu übertragen, aber es ist eine Rechenaufgabe, die günstigste Möglichkeit zu ermitteln, nur ein Sachverhalt ohne Zahlen ergibt nur Formeln mit X, Y, Z usw, aber keine Lösung.
Auch zu beachten ist, dass die Schenkung einer Immobilie für den Beschenkten auch Pflichten mit sich bringen kann, dann ist bei Minderjährigen ggf. ein Ergänzungspfleger zu bestellen.
https://www.iww.de/erbbstg/archiv/ergaenzungspflegschaft-der-ergaenzungspfleger-f26002
Das ist eine Frage für den Notar.
Dee Ergänzungspfleger - wenn er notwendig ist - ist nicht kostenlos.
Muß immer ein Ergänzungspfleger bestellt werden oder könnte das evtl jemand anderes übernehmen, wie die Ex Frau?(Mutter)
Welche Nachteile würde es mit einem Ergänzungspfleger geben?