Antwort
@paddelheini, danke für deine Ausführung und Einschätzung.
Ich habe meinen Gedanken wohl nicht ganz präzise beschrieben. Ich würde Immobilie A veräußern und eine größere Immobilie B für die Eigennutzung kaufen. Immobilie A könnte ich wenn möglich, dann zu einen gegebenen Zeitpunkt zurückkaufen, wenn ich wieder mehr finanziellen Spielraum habe. Das ist ja das reizvolle, dass die Eltern es wohl eher machen als irgendwelche Fremde Leute :-)
Zu deinen Punkten:
- Ich wäre berechtigt für das Baukindergeld
- Im Oktober würde Kind 3 kommen, daraus wäre es natürlich finanziell reizvoll, wenn ich insbesondere in Bayern entsprechend die Fördermittel bekomme. Die wäre deutlich mehr als Notarkosten usw.
- Die Transaktionen (Verkauf Immobilie A, dann Kauf Immobilie B) würde wohl zeitlich funktionieren. Da würde ich jetzt keine großen Probleme sehe. Wobei ich bei Punkt 4 wäre
- Bis heute kannte ich das Wort "Gestaltungsmissbrauch" nicht. Hier habe ich keinerlei Erfahrung und Wissen, ob mein Szenario darunter fällt oder nicht. Die Frage wäre es, ab wann und ob sowas ein Missbrauch ist. Letztendlich darf ich ja kaufen und verkaufen an wem ich will, so lange der Kaufwert dem Verkehrswert entspricht. Ohne das Szenario Baukindergeld wäre es doch ok für alle außer mir :-) Angenommen ich kaufe die Immobilie A erst wieder in einem Jahr. Wäre das überhaupt ein Gestaltungsmissbrauch oder einfach erlaubt?