im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen - Steuererklärung/en?
Hallo liebe Alle,
ich bin im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen. Ich habe davor seit Januar (bis inkl. August, da ich noch Resturlaub konsumiert habe) in Österreich gearbeitet - zwar Steuerfrei, allerdings macht dennoch jeder in Österreich eine Steuererklärung, da sich im März mein Beschäftigungsausmaß geändert hat und somit auch die Sozialabgaben, etc.
Im Juli habe ich aber auch in Deutschland angefangen zu arbeiten - 400 Euro Job (mehr werde ich auch bis Jahresende nicht machen). Ich studiere weiterhin in Österreich (ich wohne an der D-Ö Grenze).
Wie ist das denn nun mit der Steuererklärung? In Österreich werde ich auf jeden Fall eine machen, aus oben genannten Gründen.
Muss ich da auch meine Einkünfte von Deutschland angeben, die ich nach der Zeit meines Umzugs erarbeitet habe? Muss ich auch in Deutschland eine Erklärung machen und die Ö. Einkünfte angeben, auch wenn ich nie mehr als 400 Euro verdient habe und als Aushilfe beschäftigt bin?
Ich hab schon versucht mich schlau zu machen - aber ich hab leider nichts gefunden. In Österreich wird einem ja die sogenannte Negativsteuer in Höhe von 132 Euro (oder sowas..) zurückerstattet, wenn man das ganze Jahr über keine Lohnsteuer zahlen musste (wäre in meinem Fall also ohnehin nur maximal aliquot, aber dennoch knapp 60 Euro..). In Deutschland gibts so etwas ja nicht, oder?
Sprich wer keine Steuer auf Einkommen zahlt, kann auch nichts zurückbekommen, selbst wenn ich mir während des Jahres einen Laptop zu Studienzwecken angeschafft habe, hat dies keinen Einfluss, oder?
Ich danke euch für eure Hilfe - leider kennt sich keiner meiner Bekannten damit aus, und Kontakt zu einem Steuerberater hab ich auch keinen (und ehrlich gesagt auch kein Geld derzeit...)
Liebe Grüße
3 Antworten
Grundsätzlich sind die beiden bisher gegebenen Antworten abseits dessen, was der Gesetzgeber so vorgegeben hat. Aber bei deinen Einkommensverhältnissen richten sie damit zumindest keinen Schaden an.
Auch ich kann mir den Roman sparen und es kurz zusammenfassen und Details großzügig übergehen: Im Umzugsjahr unterliegen in Deutschland die deutschen Einkünfte ganz normal der Einkommensteuer und die österreichischen dem Progressionsvorbehalt.
Österreich wird es wahrscheinlich ebenso machen.
Mit 184 Tagen oder 6 Monaten oder was auch immer hat das aber nichts zu tun und im Doppelbesteuerungsabkommen sind wir erst recht nicht (dort würde das mit den 183 (!) Tagen auch vorkommen).
Nach dem, was du hier beschreibst, musst du keine Steuererklärung in DE abgeben. Du hast mit deinem 400-Euro-Job keinen Steuertatbestand verwirklicht. Und "negative Steuern" gibt es hier nicht.
Also für Österreich kann ich nicht sprechen.
Dein DBA-FAll ist es - wie ich schon schrieb - nicht. Denn dazu gehört, dass man in einem Land wohnt und im anderen Land Einkünfte erzielt. Das ist hier nicht der Fall.
Für den Fall, dass das Finanzamt doofe Fragen stellt, bist du mit deiner Vorgehensweise ausgezeichnet gewappnet.
HI, soweit ich weiß muss man im "Umzugsjahr" die Steuern in dem Land zahlen in dem man mehr Zeit verbracht hat. Soll heißen wenn du im Juli umgezogen bist, dann warst du 6 Monate und ein paar Tage in Österreich gemeldet, was mehr als die Hälfte ist und damit musst du in Deutschland nichts versteuern. In 2013 musst du dann in Deutschland deine Steuererklärung machen. Aber wenn du weiterhin nur auf 400€ Basis arbeitest, dann kannst du dir das auch schenken, weil dann zahlst du keine Sozialabgaben usw und bekommst alles was dir zusteht bar auf die Hand. (oder aufs Konto, jedenfalls bekommst du alles ausgezahlt)
Wer 184 Tage oder mehr im Jahr seinen Wohnsitz im Ausland hatte ist in dem Land Steuerpflichtig. Ausserdem gibt es zwischen beiden Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen nachdem eine doppelte Besteuerung ausgeschlossen werden soll. Den Steuerbescheid aus Österreich sollte ggf. zur Vorlage beim Finanzamt in Deutschland aufbewahrt werden.
dankeschön!
d.h. ich werd ganz einfach Ende 2012 eine Steuererklärung in Österreich machen, mich insofern nochmals erkundigen, wie weit ich die Deutschen Einnahmen dazurechnen muss (da ich die ja erst hatte, als ich in D gewohnt habe und auch keine Steuern zahlen musste), und dann heb ich einfach den Steuerbescheid aus Österreich auf - SOLLTE ich seitens der Deutschen Finanzbehörden noch irgendwas gefragt werden.
Ist halt so, dass in Ö die geringverdiener Grenze bei 360 Euro (gerundet) liegt, dh. bei einem Einkommen von 400/Monat wäre ich zwar nicht steuerpflichtig in Österreich, allerdings müsste ich höhere Sozialabgaben leisten... (obwohl ich nicht weiß, inwiefern das die Finanz- und Steuerbehörden interessieren, da ich in Deutschland ja selbst für meine Krankenversicherung aufkommen muss, was in Österreich schon automatisch vom Gehalt einbehalten wird, sprich der Dienstgeber zieht mir den "richtigen" Betrag automatisch ab..)
Wäre nur doof, wenn ich dann in Österreich für mein ohnehin geringes Einkommen in Deutschland nachzahlen müsste.. (oder greift hier das Doppelbesteuerungsabkommen schon, da die Einkünfte ja in Deutschland nach deutschem Recht, bei begründetem Hauptwohnsitz in Deutschland erwirtschaftet wurden?)