Ich wohne mietfrei in ein Haus.Ich zahle nur Grundsteuern.Nach dem Tod vom Eigentümer gibt es keine Erben,muss ich weiter Grundsteuern bezahlen?
3 Antworten
Wie lange wohnst Du denn dort schon.
Wenn es 30 Jahre wären und Du die Grundsteuer gezahlt hast, könntest Du gem. § 927 BGB im Aufgebotsverfahren gf. die Eintragung im Grundbuch auf Dich beantragen, weil Du es "ersessen" hast.
Interessant wäre wirklich die Vereinbarung, die Du mit dem verstorbenen eigentümer hattest.
Dazu muß es doch irgendeine Vereinbarung geben und die wird im Zweifel so lange gelten bis sie nicht beendet ist.
Und "keinen" Erben gibt es nicht. In allerletzter Instanz erbt der Fiskus und davor wird noch einmal kräftig im Stammbaum nach Personen gesucht die in Frage kommen.
Die Grundsteuer B muss der Eigentümer zahlen bzw. dessen Erben, nicht der Mieter. Ich würde nicht zahlen. Zumal Dir eh jederzeit vom Erben gekündigt werden kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist.