Ich möchte einen Vollstreckungsbescheid ins Grundbuch des Schuldners eintragen, um bei Verkauf bzw. Versteigerung der Immobilie mein Geld sicher bekomme?
3 Antworten
Ja, eine Zwangssicherungshypothek lässt sich ins Grundbuch eintragen.
Jedoch gibt es ein paar formale Dinge, die zu beachten sind:
Die vollstreckbare Forderung muss höher als 750 € sein. Zudem muss der Titel absolut exakt auf den Namen des Grundstückseigentümers lauten.
Es gibt noch ein paar andere Voraussetzungen, siehe deshalb hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/326788/
Idealerweise, sollte man vorher prüfen, was für Hypotheken noch so auf dem Grundstück lasten.
Mogadi:
Ob eine Realisierungschance deiner (titulierten) Forderung besteht, hängt bekanntlch wesentlich von der Höhe des Kaufpreises/des Meistgebots im Zwangsversteivgerungsverfahren und von dem Grundbuch-Rang deiner Zwangssicherungshypthek ab.
Je länger du wartest, desto größer ist die Gefahr, dass andere Gläubiger dir zuvorkommen, schneller reagieren und demzufolge auch vor dir zu befriedigen sind.
Empfehlung: Trotz der (verhältnismäßig geringen) Grundbuchkosten keinen weiteren Tag warten mit dem Antrag auf Eintragung der Zwangssicherungshypotek.
Ich würde vorher erst einmal die eid. Versicherung beantragen. Dann platzen sämtliche Hauskredite und die Bank macht Ärger.
Es ist kaum anzunehmen das jemand Schulden macht, aber ein bezahltes Haus hat. Eher das er mehr finanziert hat als Wert.
Der EIntrag deines Titel kostet ja auch Gebühren.
Nicht vergessen alle Konten zu pfänden.