Ackerland aus Erbe 5 Jahre nicht verkaufbar, da es als Betriebsvermögen geführt wird?
Hallo.
Meine Schwiegermutter hat von Ihrem verstorbenen Lebenspartner (waren nicht verheiratet) verpachtetes Ackerland geerbt. Dies soll nun als Betriebsvermögen (weiter) geführt werden. Ist das korrekt, dass deswegen das Ackerland für 5 Jahre nicht verkauft werden darf?
Danke für die Info schon im Voraus.
2 Antworten
Also die 5 Jahresfrist kenne ich so nicht.
Es stellt sich die Frage, warum das Pachtland als Betriebsvermögen geführt werden soll?
Verkauft werden kann es jederzeit. Die Frage die sich dabei stellt ist nur, ob und wenn ja, wie viel Steuern darauf zu zahlen sind.
Da Landwirtschaft im Steuerbereich schon viele Sonderregeln hat, sollte die Schwiegermutter sich mal an eine landwirtschaftliche Buchstelle werden.
Es wären mit Sicherheit verschiedene Optionen möglich:
1. Verkauf des Betriebsvermögens (also des gesamten Ackerlands) mit eventuellen Vergünstigungen bei Betriebsaufgabe.
2. Entnahme aus dem Betriebsvermögen (mögliche Steuerfolge) und später Verkauf als Bauland ohne Steuerfolgen.
3. Einfache Weiterführung als Pachtland.
Aber wie schon geschrieben, das ist ein Fall für Spezialisten.
die 5 Jahresfrist dürfte ausschl. die Erbschaftssteuer betreffen, da ich ansonten auch keine 5-Jahres-Frist kenne
Jetzt verstehe ich. Auf das Ackerland ist keine Erbschaftssteuer zu bezahlen, wenn es 5 Jahre als Betriebsvermögen behalten wird.
Ziel ist es so wenig wie möglich Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Natürlich darf es verkauft werden. Wer behauptet denn sowas?
Es lohnt sich allerdings eventuell, das Land noch fünf Jahre zu behalten, da dann der Wert des Betriebsvermögens bei der Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleibt.
Einkommensteuerlich bleibt das Grundstück ja ohnehin stets steuerverstrickt.
So einfach ist es leider nicht, das wollte ich mit dem Wort "eventuell" andeuten.
Hier ist eine Beratung angebracht. Da wird nämlich gezielt nachgefragt.
Das hört sich gut an, dass wenn das Ackerland als Betriebsvermögen 5 Jahre behalten wird, dann keine Erbschaftssteuer bezahlt werden muss. Die 5-Jahres-Frist läuft dann ab dem Todeszeitpunkt desjenigen der vererbt?