Ich habe eine Wohnung und die dazugehörige Garage vermietet. Die 4 Garagen liegen quasi im Keller und die Zufahrt ist recht steil, aber war bisher für keinen?

5 Antworten

Nein , musst Du nicht! Für allg. übliche PKW scheint es in Ordnung zu sein. Wenn Dein Mieter die Garage nicht nutzen kann, dann eben ohne Garage oder er zieht wieder aus, bzw. lässt sein Auto ändern.


SuzieQ 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 00:28

Hallo und herzlichen Dank an alle, die Aussagen haben mir bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.

Ja, die Garage kann auch anderweitig vermietet werden, hat aber den Nachteil, dass der Strom über den Zähler der jeweiligen Wohnung läuft.

Ich werde die Auffahrt bzw. Zufahrt aber nicht aufnehmen lassen, sondern schlage ihm vor, Schweller oder Holzbohlen über die Stelle zu legen, damit er nicht aufsetzt.

Nochmals herzlichen Dank !!!

Er muss die Garage ja nicht mieten. Das wäre auch noch eine Option. Oder ist es zwingend erforderlich, dass Wohnung/Haus und Garage gemietet werden? Ich kenne die Örtlichkeiten nicht und Garagen kann man ja auch an Personen vermieten, die nicht im Haus wohnen.

Möglich wäre auch noch, dass man sich die Kosten teilt. Alles eine Sache der Absprache. Wie stur dein Mieter ist kann ich auch nicht beurteilen.

Viel Erfolg 🍀

Der neue Mieter hat sie wohl nicht alle - das ist doch seine Sache, wenn er nicht vorher versucht, dort reinzufahren.


SuzieQ 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 00:27

Hallo und herzlichen Dank an alle, die Aussagen haben mir bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.

Ja, die Garage kann auch anderweitig vermietet werden, hat aber den Nachteil, dass der Strom über den Zähler der jeweiligen Wohnung läuft.

Ich werde die Auffahrt bzw. Zufahrt aber nicht aufnehmen lassen, sondern schlage ihm vor, Schweller oder Holzbohlen über die Stelle zu legen, damit er nicht aufsetzt.

Nochmals herzlichen Dank !!!

SuzieQ 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 01:17

Na, die Wohnung wurde quasi mit der Garage angemietet. Beim Umzug nutzte der neue Mieter erstmal die Garage, um Sachen abzustellen, die nicht mehr in den Keller passten. Jetzt wollte er die Garage nutzen und setzt auf, weil die Stoßstange zu tief angesetzt ist. Der Wagen ist nicht tiefer gelegt. Aber muss ich das dann echt bezahlen?

Was kannst Du dafür, wenn dessen Auto einen Konstruktionsfehler hat?

Gemietet wie gesehen.


SuzieQ 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 00:27

Hallo und herzlichen Dank an alle, die Aussagen haben mir bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.

Ja, die Garage kann auch anderweitig vermietet werden, hat aber den Nachteil, dass der Strom über den Zähler der jeweiligen Wohnung läuft.

Ich werde die Auffahrt bzw. Zufahrt aber nicht aufnehmen lassen, sondern schlage ihm vor, Schweller oder Holzbohlen über die Stelle zu legen, damit er nicht aufsetzt.

Nochmals herzlichen Dank !!!

Hallo und herzlichen Dank an alle, die Aussagen haben mir bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.

Ja, die Garage kann auch anderweitig vermietet werden, hat aber den Nachteil, dass der Strom über den Zähler der jeweiligen Wohnung läuft.

Ich werde die Auffahrt bzw. Zufahrt aber nicht aufnehmen lassen, sondern schlage ihm vor, Schweller oder Holzbohlen über die Stelle zu legen, damit er nicht aufsetzt.

Nochmals herzlichen Dank !!!