Ich bin in der Ausbildung, schwanger, mit Beschäftigungsverbot, lebe mit meinem Freund alleine, steht mir noch Kindergeld zu?

2 Antworten

lt. Kindergeldmerkblatt: Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich weitergezahlt. Dies gilt jedoch nicht für Unterbrechnungszeiten wegen Kinderbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen (z.B. Elternzeit).

M.E. dürfte im Moment also noch Anspruch auf (dein) Kindergeld bestehen.

Ansonsten, Kindergeldmerkblatt mit folgendem Link, ist sehr informativ

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/Merkblaetter/Merkblaetter_node.html


Jackiix33 
Beitragsersteller
 25.06.2015, 15:15

Vielen Danke für Ihre Antwort :)

!. Dir Steht Kindergeld zu, wenn Dein Kind auf der Welt ist.

2. Vermutlich meinst Du das Kindergeld, was Deine Eltern für Dich bekommen udn an Dich weiterleiten, oder der direkten Zahlung an Dich zugestimmt haben.

3. Hast Du die Ausbildung abgebrochen, oder ist sie nur wegen des Beschäftigungsverbotes im Moment unterbrochen?

4. Wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast, haben Deine Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und können es nicht mehr an Dich weiter geben.


Jackiix33 
Beitragsersteller
 25.06.2015, 14:31

Genau ich meine das Kindergeld was meine Eltern für mich bekommen bzw. was ich jetzt bekomme da ich mit meinen Eltern in keinen guten Kontakt mehr stehe. Ich habe ein Beschäftigungsverbot somit meine Ausbildung in Moment unterbrochen dennoch besuche ich die Berufsschule um nichts zu verpassen.