Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot?
Hallo. Ich bin in eine Metallfabrik beschäftigt, wo kein Platz für Schwangere geeignet ist. Da ich im dritten Monat Schwanger bin, habe ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen. Ich würde aber gerne noch in der Gastronomie arbeiten bis es soweit ist, auf 450€. Darf ich das? LG
2 Antworten
Hast du dazu irgendwas unterschrieben, dass du nicht arbeitest? Weil wenn ja kann es ziemlich stress geben, wenn die dich beim arbeiten "erwischen" und du danach dort wieder arbeiten willst. Ich würde allgemein nichts machen, was den Arbeitgeber verärgern kann
Hallo,
die Frage hat zwei Aspekte:
- Arbeitsrecht: am besten das Gespräch mit Personalabteilung/Betriebsrat suchen (unabhängig vom Beschäftigungsverbot sind vor Aufnahme einer zeitgleichen 2. Beschäftigung Pflichten des Arbeitnehmers einzuhalten)
- Arbeitschutz: am besten Kontakt zu Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitschutz/Bezirksregierung o.ä. aufnehmen (der Name variiert je nach Bundesland). Kriterien können z.B. sein: Geicht, das zu tragen ist (z.B. Maßkrüge auf dem Oktoberfest), Zigarettenrauch, Pausenregelungen ....
Gruß
RHW