Ich bin geschieden und habe mit meinem Ex-Mann noch ein gemeinsames Haus. In dieses wollen nun meine Tochter mit Schwiegersohn zur Miete einziehen.?
Kann ich im Mietvertrag hinterlegen, dass ich bei Renovierungsarbeiten nur bis zu einem bestimmten Betrag haften kann, da mir die finanziellen Mittel fehlen? Die Kinder bezahlen eine weitaus geringere Miete, als üblich.
3 Antworten
Warum bezahlen die Kinder denn eine weitaus geringere Miete, insbesondere, wenn Du finanziell nicht auf Rosen gebettet bist? Die steuerlichen Folgen bei Unterschreitung der 2/3 Grenze sind bekannt?
Wenn die Kinder eine weitaus geringe Miete zahlen, sollten sie ALLE Renovierungskosten selbst tragen - als Bewohner und Nutznießer.
Natürlich könnt Ihr vereibaren, dass die Mieter wegen der geringen Miete die Renovierungskosten allein zahlen müssen.
Für Renovierungen, die die mieter in Auftrag geben haftest Du sowieso nicht. Das könnte nur bei Reparaturen an Dach und Fach sein.