Ich bekomme volle EU Rente, habe meinen Gewerbebetrieb vermietet wegen EU. Werden diese Einnahmen bei EU angerechnet?
Aus gesundheitlichen Gründen kann ich meinen Beherbergungsbetrieb nicht mehr führen habe deswegen vor meinen leerstehenden Betrieb zu vermieten. Das Steuerrecht zwingt mich Betriebverpachtung im ganzen ohne erklärung der Betriebsaufgabe deswegen bestehen weiterhin Einkünfte nach § 15 EstG.Normal sind Mieteinnahmen nicht Rentenschädlich, aber hier muss die Einkünfte aus Miete als Einkommen aus dem Gewerbebetrieb bei der Steuerklärung angeben. Das Finanzamt besteht darauf und erkennt die Erklärung in Anlage V nicht an und berichtigt von Amtswegen. Für eine fundierte Antwort wäre ich dankbar
2 Antworten
Das Steuerrecht zwingt Dich nicht so zu verfahren, aber Du möchtest vermutlich keine Betriebsaufgabe erklären, weil das wegen des Wertes von Gebäude und Inventar vermutlich zu einem recht hohen Aufgabegewinn führen würde und so zu einer entsprechenden Steuerlast.
Daher vermietest Du eben kein Gebäude, sondern verpachtest einen vollständigen Gewerbebetrieb, wodurch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG entstehen.
Soweit klar und nachvollziehbar.
Wenn man jetzt wüsste, ob es eine EU-Rente auf Dauer ist, oder nur für eine bestimmte Zeit, oder auch, in welchem Alter Du bist, also ob Du den Betrieb nachmal selbst führen möchtest, könnte man ja auch überlegen, ob Du eventuell den Betrieb verkaufst, den Aufgabegewinn realisierst (die Steuern zahlst) und Dir vom Kapital ein Mietobjekt erwirbst.
Hallo radmanny,
Sie schreiben:
Ich bekomme volle EU Rente, habe meinen Gewerbebetrieb vermietet wegen EU. Werden diese Einnahmen bei EU angerechnet?
Antwort:
EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht bis 31.12.2000!
Ab 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!
Siehe hierzu bitte unter folgendem Link des Bmas ab Seite 24!
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Der Teufel steckt im Detail!
Um ganz sicher zu gehen, bitte direkt bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nachhaken, damit Sie in keine Falle tappen, denn Sie müßen ohnehin jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad